Entsprechend dem neuen TVöD ist es möglich, Zielvereinbarungen für eine ganze Gruppe (z. B. Anzahl der Beschwerden im Bürgerbüro) nicht nur an die Zielerreichung einer einzelnen Person, sondern auch an die Zielerreichung einer ganzen Gruppe zu koppeln. Diese Team-Ziele werden vollkommen analog zu Zielvereinbarungen mit einzelnen Personen im Sinne eines messbaren, durch eigenes Handeln erreichbaren Zielzustandes definiert, der abschließend auf den Grad der Zielerreichung hin kontrolliert wird.

Was spricht für und was spricht gegen Team-Ziele?

Chancen einer Teamvereinbarung: In der Praxis kann die Vereinbarung von Team-Zielen die Schwierigkeit überwinden, innerhalb einer Gruppe konkret formulierte Ziele für alle Einzelpersonen, die zudem gleich schwierig sein müssen, zu realisieren. Die Erfolgswahrscheinlichkeit (in der Sprache der klassischen Testtheorie ist dies die Aufgabenschwierigkeit) darf zwischen den Personen einer Vergleichsgruppe nicht variieren, da dadurch einzelne Personen bei den von der Zielerreichung abhängigen Konsequenzen bevorzugt respektive benachteiligt würden. Bei einer unmittelbaren Zusammenarbeit innerhalb eines Teams würde dies sehr schnell bemerkt werden und zu entsprechenden Konflikten führen. Die Lösung dieses Problems wird durch Team-Ziele auf die Gruppe delegiert. Die Mitglieder der Gruppe sind nun selbst dafür verantwortlich, die zur Erreichung des Gesamtziels notwendigen Tätigkeiten, die damit verknüpfte Erfolgswahrscheinlichkeit und Arbeitslast gerecht auf die einzelnen Gruppenmitglieder zu verteilen. Zudem kann mit dieser Vorgehensweise ein motivationaler Effekt im Sinne einer Steigerung der Teamorientierung erzielt werden. Zeigen einzelne Mitglieder im Rahmen der Tätigkeiten zur Zielerreichung Leistungsdefizite, so werden – zumindest am Anfang – die anderen Gruppenmitglieder diese Personen fachlich unterstützen, sie motivieren bzw. durch eigene Aktivität die Leistungsdefizite kompensieren.

Risiken einer Teamvereinbarung: Dieser positive gruppendynamische Prozess – die Gruppe kümmert sich um die leistungsschwächeren Mitglieder – kann aber auch eine Gefahr darstellen: Gelingt es der Gruppe nicht, die leistungsschwächeren Mitglieder zu einer höheren Arbeitsleistung zu entwickeln, so ist im nächsten Schritt zu befürchten, dass die Gruppe versuchen wird, diese Mitglieder aus der Gruppe herauszudrängen. In der Praxis wurden unter derartigen Bedingungen leider schon Entwicklungen beschrieben, die bis zum Mobbing der leistungsschwachen Personen führten. Auch die Gefahr, dass sich einzelne Teammitglieder hinter der Gruppenleistung verstecken (Trittbrettfahrer) oder sich im Sinne einer Verantwortungsdiffusion auf die Leistung der anderen Mitglieder verlassen ("irgendjemand aus der Gruppe wird das schon machen"), kann von der zuständigen Führungskraft nur noch eingeschränkt erkannt und gesteuert werden.

Unabhängig von der Begründung, warum Zielvereinbarungen mit einem Team getroffen werden, gibt es jedoch klare formale Anforderungen an die Art und Weise, wie diese Zielvereinbarungen entstehen und wie sie festgehalten werden.

Bei der Entwicklung von Gruppenzielen ist es zwingend, sämtliche Mitglieder der Gruppe zu beteiligen. Es ist nicht zulässig, diesen Prozess beispielsweise einem Gruppensprecher zu übertragen.

Ist schließlich innerhalb der Gruppe eine von allen getragene Zielvorstellung formuliert, muss dennoch jede einzelne Person der Gruppe mit der zuständigen Führungskraft diese Zielvereinbarung im Sinne einer individuellen Zielvereinbarung für sich akzeptieren und unterschreiben. In diesem Zusammenhang wird eine Gruppenvereinbarung nur dann abgeschlossen werden können, wenn tatsächlich sämtliche Mitglieder der Gruppe solche Einzelvereinbarungen akzeptieren. Gelingt dies nicht, so muss jeder konkrete Zielaspekt, der von einer Person realisiert werden soll, im Rahmen einer Einzelzielvereinbarung definiert werden.

 
Praxis-Beispiel

Beispiel einer Zielvereinbarung im Team: In einem Mitarbeiterteam (3 MA) in einem Bürgerbüro für die Bürgerbetreuung in einer Stadtverwaltung formuliert die Gruppe im Konsens das Ziel, die sachlichen Arbeitsabläufe und das Telefonverhalten aller Teammitglieder so zu entwickeln, dass im kommenden Jahr die bisher übliche Anzahl der Bürgerbeschwerden um 50 % (z. B. von 180 auf unter 90) gesenkt wird.

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