Das Tabellenentgelt und die monatlichen Zulagen werden so weitergezahlt, wie sie zustünden, wenn der Beschäftigte gearbeitet hätte.

 

Praxis-Beispiele

Entgeltfortzahlung in den ersten 6 Wochen

Der Beschäftigte erfüllt während der Krankheit die Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächsthöhere Stufe. Der Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist die höhere Entgeltstufe zugrunde zu legen.

Ohne die Krankheit hätte der Beschäftigte Wechselschichtarbeit geleistet. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit ist auch während der Krankheit weiter zu zahlen.

Die wegen Krankheit entfallenden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaftsentgelte usw. (nicht ständige Entgeltbestandteile) werden über einen Durchschnittsbetrag auf der Basis der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Krankheit ausgeglichen (sog. Tagesdurchschnitt oder "Aufschlag" für Krankheitstage). Hinsichtlich der Einzelheiten der Berechnung (in den Durchschnittsbetrag einfließende Entgeltbestandteile, Berechnungsmodus, Berücksichtigung von Tariferhöhungen etc.) wird auf die Ausführungen im Beitrag "Krankenbezüge"verwiesen. Der Durchschnittsbetrag wird für jeden Arbeitstag, an dem der Beschäftigte krank ist, gezahlt.

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