Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Geschenke eines Seminaranbieters an Betriebsratsmitglieder

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

ArbG Lüneburg, Urteil v. 2.10.2019, 1 BV 5/19

Sachmittel (hier u. a. ein Tablet-PC, Laptoptaschen), die ein Seminarveranstalter im Rahmen einer Schulung den teilnehmenden Betriebsratsmitgliedern ohne Rückgabeverpflichtung zur Verfügung stellt, kann der Arbeitgeber herausverlangen. Ein Anspruch des Betriebsrates, dass der Arbeitgeber ihm diese Gegenstände nach § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung stellt, besteht nicht.

Sachverhalt

Im Jahr 2018 besuchten 2 Mitglieder eines Betriebsrates mehrere Schulungen des Anbieters ifb, welcher an die Teilnehmer neben den üblichen Schulungsmaterialien (z. B. Gesetzestexte, Bleistifte und Textmarker) weitere als "Sachmittel für die Betriebsratsarbeit" bezeichnete Gegenstände verteilte. Es handelte sich hierbei insb. um ein Tablet-PC des Herstellers Odys sowie ein Moleskine Smart Writing Set.

Die Arbeitgeberin, die von allen Mitarbeitern des Betriebs die Herausgabe von "Werbegeschenken" im Wert von über 10 EUR verlangt, ließ sich auch die in der Schulung übergebenen Gegenstände aushändigen.

Der Betriebsrat beantragte nun, die Arbeitgeberin zu verurteilen, ihm diese Gegenstände wieder herauszugeben bzw. hilfsweise, sie dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen.

Die Entscheidung

Die Anträge des Betriebsrates hatten vor dem Arbeitsgericht keinen Erfolg.

Das Gericht entschied zunächst zum Hauptantrag, dass kein Herausgabeanspruch bestehe; insbesondere habe die Arbeitgeberin die streitigen Gegenstände nicht durch verbotene Eigenmacht erlangt, sondern der Betriebsrat hatte die Gegenstände selbst an die Arbeitgeberin übergeben.

Zum Hilfsantrag entschied das Gericht, dass der Betriebsrat auch nicht verlangen könne, dass die Arbeitgeberin ihm die Gegenstände wieder nach § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung stelle; denn ein Arbeitgeber habe ein Auswahlrecht bei d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 9.14.2 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung
    2
  • Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang – TVSöD / 2.7.1.1 Entgelt während des Ausbildungsteils
    1
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 9.8 Selbstständige Leistungen
    1
  • III. Ende des Arbeitsverhältnisses / Ende der Versicheru ... / 5.3 Beendigung der Pflichtversicherung bei Saisonarbeitnehmern
    1
  • Jung, SGB VII § 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden / 2 Rechtspraxis
    1
  • TV-L - Entgeltordnung / Entgeltgruppe 6
    1
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / I. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe V a
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe VIII
    0
  • Aushilfen (BAT) / 4.1.3 Haushaltsnahme geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse
    0
  • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / Besoldungsgruppe C 1 (kw)
    0
  • Besoldungsgesetz Sachsen [bis 31.12.2023] / Besoldungsgruppe B 8
    0
  • Freibeträge: Lohn- und einkommensteuerliche Bewertung / 4.1 ELStAM-Freibetrag
    0
  • Brandenburgisches Datenschutzgesetz / §§ 30 - 31 Unterabschnitt 2 Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679
    0
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 14.3 Ingenieure
    0
  • Entgeltordnung VKA / VI. Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
    0
  • Geringfügigkeits-Richtlinien (GeringfügRL) / Beispiel 13
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 6 BPersVG (und e ... / 1.2 Dienststellenbegriffe
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 72-75 BPersVG ( ... / 3.13.4 Bindung an Beschlüsse
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 72-75 BPersVG ( ... / 3.14.2.1 Vorsitz
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Methoden und Use Cases: Toolbox Agiles Qualitaetsmanagement
Toolbox Agiles Qualitätsmanagement
Bild: Haufe Shop

Das klassische Qualitätsmanagement wird den Ansprüchen von heute agil agierenden Organisationen nicht mehr gerecht. Die Toolbox stellt die zentralen Elemente eines agilen Qualitätsmanagements anhand von Use Cases, Arbeitsvorlagen und Beispielen vor.


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren