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Erläuterungen zur Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 25. August 2022, Corona-Sonderzahlung

Jutta Schwerdle
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1 Einführung

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Marburger Bund haben hat sich am 25. August 2022 auf einen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken verständigt.[1]

Vereinbart wurden

  • die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung in Höhe von 4.500,00 EUR (Vollzeit) spätestens im Dezember 2022,
  • eine Entgelterhöhung ab dem 1. September 2023 und
  • zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte Änderungen bei der Kombination von Diensten und beim Zusatzurlaub.

Die Tarifregelungen haben eine Laufzeit von 15 Monaten und sind frühestens zum 30. September 2023 kündbar.

Der Wortlaut des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung Ärzte (TV Corona-Sonderzahlung Ärzte) vom 25. August 2022 ist bereits veröffentlicht. Hinsichtlich der weiteren Änderungen bleibt der Abschluss der Redaktionsverhandlungen abzuwarten, in denen Einzelheiten zu den vorstehend geschilderten Änderungen geklärt und die Tarifeinigung in die Form eines Änderungsvertrags überführt werden.

[1] Vgl. z.B. Pressemitteilung der TdL Nr. 1/2022 vom 25.08.2022 mit Veröffentlichung des Eckpunktepapiers https://www.tdl-online.de/presseinfo/presseinformationen-detail/artikel/nr-12022-tarifeinigung-fuer-die-aerztinnen-und-aerzte-an-den-universitaetskliniken-erzielt.html.

2 Einmalige Corona-Sonderzahlung

Die Tarifvertragsparteien haben einen Tarifvertrag über die Zahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung vereinbart.

Während die Grundsatzeinigung hinsichtlich der Entgelterhöhung sowie den Änderungen bei den "Kombidiensten" und beim Urlaub noch der Umsetzung in den Redaktionsverhandlungen in einen Änderungstarifvertrag bedarf, haben die Tarifvertragsparteien den "Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung Ärzte (TV Corona-Sonderzahlung Ärzte)" vom 25. August 2022 bereits verö...

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