Die für den Beschäftigten geltende Stufe ergibt sich aus §§ 16 und 17 TVöD (siehe auch Ziff. 3). Nach Ermittlung der Entgeltgruppe und Stufe kann das Tabellenentgelt aus der Entgelttabelle abgelesen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge