Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 8.10 Ständige Vertreter

Antje Teichert
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einige Tätigkeitsmerkmale setzen voraus, dass es sich bei Beschäftigten um "ständige Vertreter" handelt (z. B. Entgeltgruppe P 9, P 10 Fg. 2, P 11, Fg. 2, P 12 Fg. 2, P 14 Fg. 2 (Leitende Beschäftigte in der Pflege) in Teil B Abschn. XI Unterabschn. 2; Entgeltgruppe 9c, 10 Fg. 2, (Leitende Beschäftigte) in Teil B Abschn. XI Unterabschn. 20; Entgeltgruppe 9b, Fg. 2, Entgeltgruppe 9c, Fg. 2 und 4, Entgeltgruppe 10 Fg. 2 und 4, Entgeltgruppe 11 Fg. 2 und 4, Entgeltgruppe 12 Fg. 2 (Beschäftigte in Leitstellen) in Teil B Abschn. XVIII. Des Weiteren in den Bereichen Beschäftigte im Rettungsdienst, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, Vorsteher von Kanzleien.

Ständige Vertreter sind, wie auch bisher nach den Protokollerklärungen Nr. 18 med. Hilfsberufe und med.-techn. Berufe, Nr. 18 Theater, Bühnen, Nr. 7 Musikschullehrer zu Anlage 1a zum BAT, nicht die Vertreter in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen. Hiermit haben die Tarifvertragsparteien deutlich gemacht, dass Fälle vorübergehender Vertretung nicht eingruppierungsrelevant sind. In solchen Fällen handelt es sich vielmehr um einen "ständigen Abwesenheitsvertreter", auf den ggf. § 14 TVöD Anwendung findet.

Die Funktion eines "ständigen Vertreters" erfordert demgegenüber, dass der Beschäftigte vom Arbeitgeber auf Dauer und zur Gesamtvertretung bestellt ist. Die "ständige Vertretung" erfasst auch Aufgaben des Vertretenen – neben diesem – während dessen Anwesenheit. Die Aufgabe wird während der gesamten Arbeitszeit ausgeübt.[1]

Das Tarifmerkmal der ständigen Vertretung” setzt nicht voraus, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in einem bestimmten zeitlichen Umfang, namentlich mindestens zur Hälfte der auszuübenden Tätigkeit, tatsächlich Vertretungstätigkeiten anfallen. Die Übertragung der ständigen Vertretung bedeut...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.023
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    882
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    766
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    737
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    734
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    724
  • Jubiläumszuwendung
    716
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    714
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    710
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    689
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    687
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    666
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    657
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    649
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    631
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    628
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    622
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    618
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    612
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    610
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Sicher agieren: Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Bild: Haufe Shop

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen müssen Transparenz und der wirtschaftliche Umgang der zur Verfügung stehenden Mittel gewährleistet sein. Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie die Regelungen des Vergaberechts sicher und effizient umsetzen.


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren