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Besoldungsgesetz Hessen / Besoldungsgruppe A 131)

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  • als die ständige Vertreterin der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern4)
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  • als die ständige Vertreterin der Leiterin oder des Leiters einer Grund- und Hauptschule oder Hauptschule mit bis zu 360 Schülerinnen und Schülern4)
  • als die ständige Vertreterin der Leiterin oder des Leiters einer

    • Grund-, Haupt- und Realschule,
    • Haupt- und Realschule,
    • Realschule oder
    • Mittelstufenschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern an dem Realschulzweig, der Förderstufe und der Aufbaustufe oder insgesamt bis zu 360 Schülerinnen und Schülern4)
  • zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer

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    • Realschule,
    • Grund- und Hauptschule,
    • Haupt- und Realschule,
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