Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im dualen System. Darunter ist die Ausbildung an 2 Lernorten, nämlich in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, zu verstehen. Die Berufsausbildung ist darauf ausgelegt, Fachkräfte für spezifische Berufe auszubilden. Die Dauer und Struktur der Berufsausbildung kann je nach gewähltem Beruf variieren. Für den Zugang zu einer Berufsausbildung gibt es keine rechtlich verbindlichen Vorgaben, sodass eine Berufsausbildung theoretisch sogar ohne Schulabschluss aufgenommen werden kann. In der Regel legen die Ausbildungsbetriebe jedoch bestimmte Mindestanforderungen fest, wie etwa Schulabschlüsse/Qualifikationen. In den letzten Jahren zeichnet sich zudem ein gewisser Trend zu einer Akademisierung der Berufsausbildung ab, was bedeutet, dass immer mehr Berufe eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife) voraussetzen, denn die jeweilige Ausbildung erfolgt in diesen Fällen im Rahmen von Regelstudiengängen an einer Hochschule. Damit auch der (dualen) Berufsausbildung weiterhin eine große Bedeutung bei der Gewinnung von Fachkräften zukommen kann, soll deren Qualität und Attraktivität gesichert und erhöht werden. Hierzu enthält das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 20.7.2023[1] eine Ausbildungsgarantie, die zum 1.4.2024 in Kraft tritt. Die Ausbildungsgarantie soll allen jungen Menschen, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung eröffnen. Unterstützt wird diese Maßnahme durch die Einführung kurzer betrieblicher Praktika (Betriebsorientierungspraktikum), die ebenfalls dazu dienen sollen, junge Menschen in die Ausbildung zu bringen und die durch Leistungen nach § 48a SGB III (Übernahme der Kosten für Fahrten und eine ggfs. erforderliche Unterkunft) gefördert werden.

[1] BGBl. Teil 1 2023 Nr. 191.

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