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Anrechnung von Berufserfahrungszeiten von weniger als einem Jahr bei einem anderen Arbeitgeber auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1

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LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 4.12.2017, 1 Sa 4/17

Einschlägige Berufserfahrungszeiten von weniger als einem Jahr, die bei einem anderen Arbeitgeber erworben wurden, können bei der Einstellung bei Anwendung des § 16 Abs. 2 TV-L auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet werden, wenn die Unterbrechung weniger als 6 Monate beträgt.

Sachverhalt

Der Kläger wurde am 12.9.2014 als Lehrkraft beim Land Baden-Württemberg in EG 13 Stufe 1 eingestellt. Ab dem 1.3.2015 wurde er der Stufe 2 zugeordnet.

Der Kläger begehrt Entgelt für den Zeitraum ab Einstellung bis Ende Februar 2015 nach der Stufe 2. Im Streit steht die Anrechnung von 3 Vorzeiten wie folgt:

  • Tätigkeit vom 8.9.2011 bis 31.1.2012 als Lehrkraft im Saarland in der EG 13
  • Referendariat als Beamter vom 1.2.2012 bis 31.1.2014 in Rheinland-Pfalz
  • Tätigkeit als Lehrkraft vom 1.2.2014 bis 7.9.2014 im Saarland in der EG 13 Stufe 1, ab 1.8. in Stufe 2.

Die Beklagte hat von den Vorzeiten lediglich die Zeit des Referendariats im Umfang von 6 Monaten angerechnet.

Die Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.

Die 1. Vorzeit wurde nicht angerechnet. Zwar handelt es sich nach Auffassung des LAG um eine einschlägige Berufserfahrung. Aber der nach der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L zulässige Unterbrechungszeitraum von 6 Monaten war überschritten. Nach der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L besteht ein vorheriges Arbeitsverhältnis i. S. d. Satzes 2, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens 6 Monaten liegt. Diese Regelung bezieht sich zwar nach ihrem Wortlaut ausschließlich auf eine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 3.7.2014 – 6 AZR 1088/12) liegt insoweit jedoch eine planwidrige Regelungslück...

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LAG Baden-Württemberg 1 Sa 4/17
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Anrechnung von Berufserfahrungszeiten eines Lehrers von weniger als einem Jahr auf die Stufenlaufzeit gem. Stufe 1 gem. § 44 Nr. 2a Ziff. 2 TV-L  Leitsatz (amtlich) Bei der Einstellung eines Lehrers im Rahmen eines ...

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