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GR v. 20.07.2023: Praktikantenrichtlinie Bund - Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten

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Präambel

Praktika dienen dazu, unter zielgerichteter Betreuung und fachlicher Anleitung praktische Kenntnisse und Arbeitsplatzerfahrungen zu vermitteln. Praktikantinnen und Praktikanten sollen dabei auf den künftigen Beruf vorbereitet oder bei der Berufswahl unterstützt werden oder ihre Ausbildung durch Praxiserfahrungen vervollständigen können. Erfolgreiche Praktika sind ein Grundstock für das gesamte Berufsleben eines jeden jungen Menschen und sichern den Fachkräftebedarf der Zukunft. Sie dienen dazu, Potentiale zu erschließen und leistungsstarke junge Menschen für eine Ausbildung und einen späteren Berufsweg im öffentlichen Dienst zu gewinnen.

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für Praktikantinnen und Praktikanten,

  1. die ein Praktikum auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten (Pflichtpraktikum) oder
  2. die ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten (freiwilliges Praktikum) oder
  3. die ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor bereits ein solches Praktikumsverhältnis bei einer Bundesbehörde bestanden hat (freiwilliges Praktikum).

2. Dauer von Praktika

Praktika dürfen die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten, es sei denn, die einschlägigen Ausbildungsordnungen, schulrechtlichen oder hochschulrechtlichen Bestimmungen sehen eine längere Dauer vor.

3. Aufwandsentschädigung/Vergütung

3.1 Höhe der Aufwandsentschädigung/Vergütung

(1) Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Ziffer 1 Buchstabe a absolvieren, kann auf der Grundlage einer vertraglichen Regelung zum Ausgleich einer bestehenden finanziellen Belastung eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Wi...

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