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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung, Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2011

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BMF, Schreiben v. 8.11.2010, IV D 4 - S 3104/09/10001, BStBl I 2010, 1288

1 Anlage

In der Anlage gebe ich gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 4.11.2010 veröffentlichten Sterbetafel 2007/2009 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2011 anzuwenden sind.

 

Anlage

Anlage zu § 14 Abs. 1 BewG

Kapitalwert
einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro
für Bewertungsstichtage ab 1.1.2011

Der Kapitalwert ist nach der am 4.11.2010 veröffentlichten Sterbetafel 2007/2009 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

  Männer Frauen
Vollendetes Durchschnittliche Kapitalwert Durchschnittliche Kapitalwert
Lebensalter Lebenserwartung   Lebenserwartung  
0 77,33 18,384 82,53 18,457
1 76,65 18,373 81,79 18,448
2 75,67 18,357 80,81 18,435
3 74,69 18,339 79,83 18,422
4 73,70 18,321 78,84 18,408
5 72,71 18,301 77,85 18,393
6 71,72 18,280 76,85 18,377
7 70,73 18,258 75,86 18,360
8 69,73 18,235 74,87 18,343
9 68,74 18,211 73,87 18,324
10 67,75 18,185 72,88 18,304
11 66,75 18,158 71,88 18,284
12 65,76 18,129 70,89 18,262
13 64,77 18,099 69,89 18,239
14 63,77 18,067 68,90 18,215
15 62,78 18,034 67,91 18,189
16 61,79 17,998 66,92 18,163
17 60,81 17,962 65,93 18,134
18 59,83 17,923 64,94 18,105
19 58,87 17,883 63,95 18,073
20 57,90 17,840 62,97 18,040
21 56,93 17,795 61,98 18,005
22 55,96 17,748 60,99 17,969
23 54,99 17,698 60,01 17,930
24 54,02 17,646 59,02 17,889
25 53,06 17,591 58,03 17,846
26 52,09 17,533 5...

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      (1) 1Der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen ist mit dem Vielfachen des Jahreswerts nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 anzusetzen. 2Die Vervielfältiger sind nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und ab dem 1. ...

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