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Bekanntmachung neuer Tabellen für die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab 2001

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BMF, Schreiben v. 4.10.2000, IV C 5 - S 2450 - 1/00, BStBl I 2000, 1392

Die als Anlagen 1 bis 4 dem BMF-Schreiben vom 20.10.1999 (BStBl 1999 I S. 928) beigefügten Tabellen zum Solidaritätszuschlag im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab 2000/2001 sind ab 2001 nicht mehr anzuwenden.

Für den Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2000 enden, ist der Solidaritätszuschlag bei monatlicher Lohnzahlung aus der Tabelle in Anlage 1, bei wöchentlicher Lohnzahlung aus der Tabelle in Anlage 2 und bei täglicher Lohnzahlung aus der Tabelle in Anlage 3 zu ermitteln; bei Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle im Verfahren des „permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs” ist der Solidaritätszuschlag aus der Tabelle in Anlage 4 zu ermitteln. Die Tabelle in Anlage 4 ist außerdem beim Jahresausgleich für den Solidaritätszuschlag ab 2001 anzuwenden. Bei höheren als in den Tabellen ausgewiesenen Lohnsteuerbeträgen ist der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % der Maßstabslohnsteuer zu berechnen. Diese ist für Arbeitnehmer, bei denen Kinderfreibeträge zu berücksichtigen sind, in den Lohnsteuertabellen gesondert ausgewiesen.

Die Tabellen berücksichtigen die Änderung des Einkommensteuertarifs durch das Steuersenkungsgesetz.

 

Anlage 1 Solidaritätszuschlag für Monatslohnsteuerbeträge in 2001

Steuerklassen I, II, IV, V und VI Steuerklasse III
Maßstabslohnsteuer Solidaritätszuschlag Maßstabslohnsteuer Solidaritätszuschlag Maßstabslohnsteuer Solidaritätszuschlag Maßstabslohnsteuer Solidaritätszuschlag Maßstabslohnsteuer Solidaritätszuschlag
DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM
von 1,33 172,25 3,85 192,91 7,98 von 2,66 388,83 16,56    
bis 152,66 0,00 172,33 3,86 193,33 8,06 bis 305,16 0,00 391,00 17,00
153,50 0,10 173,25 4,05 193,83 8,16 307,33 0,26 393,33 17,46
153,66 0,13 173,41 4,08 194...

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Bekanntmachung neuer Tabellen für die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab 2000
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  BMF, Schreiben v. 20.10.1999, IV C 5 - S 2450 - 4/99, BStBl. 1999 I S. 928 Die als Anlagen 1 bis 4 dem BMF-Schreiben vom 19.11.1998 (BStBl 1998 I S. 1467) beigefügten Tabellen zum Solidaritätszuschlag im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab 1999 sind ab 2000 ...

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