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Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns

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§ 1 Höhe des Mindestlohns

Der Mindestlohn beträgt

 

1.

ab 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto je Zeitstunde,
 

2.

ab 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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Der Mindestlohn beträgt   1. ab 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto je Zeitstunde,   2. ab 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

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