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Lohn- und Gehalts-TV, Hotel- u. Gaststättengewerbe, Rhei ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Lohn- und Gehalts-TV, Hotel- u. Gaststättengewerbe, Rheinland-Pfalz, 01.12.1999 (AVE-Anfang 16.08.2000, AVE-Ende 31.10.2000)

Nummer: 20011.017

Klassifizierung: Lohn- und Gehalts-TV

Fachbereich: Hotel- u. Gaststätengewerbe

Tarifgebiet: Rheinland-Pfalz

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 01. Dezember 1999

Nachfolger: 20011.026

AVE
AVE Anfang 16. August 2000
AVE Ende 31. Oktober 2000

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 202 vom 26. Oktober 2000

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe

vom 25. September 2000

 

Auf Grund der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erteilten Ermächtigung wird gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss für Rheinland-Pfalz der nachstehend aufgeführte Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt:

 

Lohn- und Gehaltstarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütung für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz vom 1. Dezember 1999.

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages wird wie folgt eingeschränkt:

 

Soweit der Tarifvertrag auf andere Tarifverträge verweist, gilt die Allgemeinverbindlicherklärung nur, wenn und soweit der Vertrags, auf den Bezug genommen wird, auch allgemeinverbindlich ist.

 

Die A...

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