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Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Mecklenburg-Vor ... / § 14 Schlussbestimmungen

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1.

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 01.10.2022 in Kraft.

 

2.

Dieser Tarifvertrag setzt den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.07.2021 nebst dem Anhang Militärische Anlagen und Liegenschaften, dem Anhang Feuerwehr und dem Anhang Auszubildende und Berufsausbildung außer Kraft.

 

3.

Die Anhänge

  • Militärische Anlagen und Liegenschaften,
  • Feuerwehr,
  • Auszubildende und Berufsausbildung

sowie die Protokollnotizen

  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Freistellung
  • Mitarbeiter in öffentlichen Aufträgen

zum Entgelttarifvertrag

und die Protokollnotiz

  • Mehrarbeit und regelmäßige Arbeitszeit

zum Anhang Feuerwehr

sind Bestandteile dieses Tarifvertrages.

 

4.

Die Regelungen des § 4 finden auf die Anhänge gem. Ziff.3 keine Anwendung.

 

5.

Der Tarifvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten erstmals zum 31.12.2023 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, unverzüglich spätestens im auf die Kündigung folgenden Monat, Tarifverhandlungen aufzunehmen.

 

6.

Beide Tarifvertragsparteien verpflichten sich, gemeinsam alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu fördern. Dies inkludiert insbesondere die gemeinsame Stellung des Antrags und die Förderung der Erfolgsaussichten im Vorfeld und in der Sitzung des Tarifausschusses.

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