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DGUV Information 215-443: Akustik im Büro Hilfen für die ... / 5 Büro- und Nutzungskonzepte

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Das Bürokonzept bestimmt die Arbeitsweise für die Beschäftigten und legt fest, ob sie zum Beispiel einzeln, zu zweit oder in Teams im Raum arbeiten oder ob sich mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz teilen.

Bürokonzepte sind zum Beispiel:

  • Einzelbüro[1]
  • Mehrpersonenbüro[2] (zwei bis sechs Personen)
  • Gruppenbüro (bis 25 Personen)
  • Kombibüro (besteht in er Regel aus Einzel- und Mehrpersonenbüro sowie Gemeinschaftszonen für Kommunikation, Kopierer, Drucker und ähnliches)
  • Großraumbüro (ab 400 m²)
  • Open Space Office, Offene Bürolandschaft
  • Desk Sharing, Non-territoriales Büro

Um die Arbeit der Beschäftigten im Büro sicher und gesund gestalten zu können, ist eine systematische Planung der Büroräume notwendig. Diese umfasst die Berücksichtigung der Arbeitsaufgaben, der dafür erforderlichen Arbeitsmittel und die Anzahl der dort tätig werdenden Personen. Auf dieser Basis ergibt sich der benötigte Flächenbedarf. Nach ASR A1.2 ist eine Fläche von mindestens 8-10 m² pro Arbeitsplatz vorzusehen. In Großraumbüros erhöht sich dieser Wert auf 12-15 m².

Weitere in der Büroraumplanung zu berücksichtigende Faktoren sind unter anderem die Beleuchtung, das Raumklima und die Raumakustik. Mit Blick auf unterschiedliche Arbeitsaufgaben, wie z. B. Konzentrationstätigkeit oder kommunikationsbasierte Tätigkeiten, kommt der Raumakustik eine besondere Bedeutung zu.

Nachweislich verringern visuelle und akustische Störungen die Produktivität und führen zu einer zusätzlichen Belastung der Beschäftigten. Können durch Schirmungen die visuellen Störungen noch relativ gut beseitigt werden, gelingt dies bei akustischen Störungen nur bedingt. Deshalb ist bereits in der Planung zu berücksichtigen, welche Personengruppen wie zusammenarbeiten und welche Erfordernisse bestehen.

Infobox

Eine auf den Tätigkeiten der Besc...

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