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Zusatzvereinbarung zur Erstellung der Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform

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Kurzbeschreibung

Muster für die Beauftragung zur Erstellung der Feststellungserklärung im Zuge der Grundsteuerform.

  • Vereinbarung zur Erstellung der Feststellungserklärung des Grundsteuerwerts/Äquivalenzwerts zur Grundsteuerreform für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften mit Zustimmungserklärung (AGB)

Das regelt der Vertrag

Ausgangssituation: Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 eine Feststellungserklärung ihrer Grundstücke abgeben. Die Erklärungen sind bis 31.10.2022 elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle abzugeben, die seit dem 1.7.2022 zur Verfügung steht. Wird hierfür die Dienstleistung eines Steuerberaters in Anspruch genommen, muss eine (zusätzliche) Beauftragung erfolgen.

Rechtlicher Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019, BGBl 2910 I S. 1794) hat der Gesetzgeber die Grundsteuer neugestaltet, nachdem das BVerfG die Bewertung – insbesondere die seit 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) nicht mehr aktualisierten Einheitswerte – und Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat.

Die Änderungen des Grundsteuergesetzes sind erstmals für die Grundsteuer (nach neuem Recht) des Kalenderjahrs 2025 anzuwenden (§ 37 Abs. 1 GrStG). Dafür müssen auf den neuen Hauptfeststellungsstichtag 1.1.2022 für alle bebauten und unbebauten Grundstücke neue Grundsteuerwerte festgestellt werden.

Sonstige Hinweise: Für die Festlegung der Honorare ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) anzuwenden. Diese wurde zum Zwecke einer gleichmäßigen Berechnung der Gebühren in allen Bundesländern angepasst.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten ...

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