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Urlaubs- und Arbeitszeitguthabenspende

Dr. Daniel Wall
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Kurzbeschreibung

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung zum Spenden von Urlaubstagen und Arbeitszeitguthaben an andere Mitarbeiter.

  • Betriebsvereinbarung zur Spende von Urlaubstagen und Arbeitszeitguthaben
  • Anlage 1 – Urlaubs- und Arbeitszeitspende
  • Anlage 2 – Mitteilung über den Erhalt einer Urlaubs- oder Arbeitszeitguthabenspende

Vorbemerkung

Der Betriebsrat hat nicht nur ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und eines Urlaubsplans, sondern auch ein dahingehendes Initiativrecht. Eine Vereinbarung über das Spenden von Urlaubstagen eines Mitarbeiters an einen anderen Mitarbeiter des Betriebs unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung in dieser Reichweite.

Vor allem im Zusammenhang mit Katastrophen, zuletzt z.B. bei der Flutkatastrophe im Ahrtal, wird in einigen Unternehmen die Möglichkeit angeboten, Urlaub zu spenden. Doch auch stetige Modelle, um ehrenamtlich engagierte Mitarbeiter zu unterstützen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Zudem können Mitarbeiter, die durch Schließung von Kitas und Schulen oder durch die Pflege[1] naher Angehöriger besonders belastet sind, durch Urlaubsspenden von Kollegen unterstützt werden.

Auch Arbeitszeit, die durch Überschreiten der vereinbarten Arbeitszeit hinaus geleistet und von einer Zeiterfassung aufgezeichnet wurde, kann gespendet werden.[2]

Arbeitsvertraglich formuliert vereinbart der "spendende" Mitarbeiter einen Erlass- und Übertragungsvertrag (Kombination aus § 397 Abs. 1 BGB und § 311 Abs. 1 BGB, Anlage 1). Eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen oder Arbeitszeitguthaben verliert er, dafür verpflichtet sich der Arbeitgeber, diese Summe einem anderen Mitarbeiter gutzuschreiben (Anlage 2).

Der Verzicht des Urlaubs und Zeitguthabens ist gesetzlich begrenzt: Weil der gesetzliche Mindesturl...

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Urlaubs- und Arbeitszeitspende
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