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Rentenrecht, Anhebung der Altersgrenzen ab 2012 (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)

Mario Scharf
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Kurzbeschreibung

Die Regelaltersgrenze, ab der eine abschlagsfreie Altersrente beansprucht werden kann, wird abhängig vom Geburtsjahrgang stufenweise angehoben. Auch die Altersgrenzen für den abschlagsfreien Bezug bei den vorgezogenen Altersrenten werden angehoben. Diese Übersicht zeigt die Auswirkungen der Altersgrenzenanhebungen auf. Die Neuregelung bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 1.7.2014 durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde berücksichtigt.

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Vorbemerkung

Die Auswirkungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes auf sämtliche Altersrenten sind in den folgenden Tabellen zusammengefasst. Enthalten ist auch die Neuregelung bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, nach der es seit 7/2014 einigen Geburtsjahrgängen möglich ist, eine abschlagfreie Altersrente bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres – frühestens im Alter von 63 Jahren – zu erhalten.

Regelaltersrente

  • Musterdokument öffnen

Für eine Regelaltersrente muss lediglich die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein. Auf diese Wartezeit werden Beitrags- und Ersatzzeiten (Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge) sowie zusätzliche Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder einer partnerschaftlichen Aufteilung von Rentenanwartschaften zwischen Eheleuten bzw. eingetragenen Lebenspartnern (Rentensplitting) angerechnet.

Geburtsjahrgang Regelaltersrente
abschlagsfrei
Alter (Jahr/Monat)
bis 1946 65
1947 65/1
1948 65/2
1949 65/3
1950 65/4
1951 65/5
1952 65/6
1953 65/7
1954 65/8
1955 65/9
1956 65/10
1957 65/11
1958 66
1959 66/2
1960 66/4
1961 66/6
1962 66/8
1963 66/10
1964 und jünger 6...

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