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Rente ab 63

Mario Scharf
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Kurzbeschreibung

Seit dem 1.7.2014 können Versicherte eine Rente für besonders langjährig Versicherte - umgangssprachlich "Rente ab 63" - in Anspruch nehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. In der FAQ-Liste finden Sie die meistgestellten und wichtigsten Fragen zur "Rente ab 63" wie z. B. die Auswirkungen auf Altersteilzeitvereinbarungen und die Frage, ob ein Hinzuverdienst möglich ist, mit den entsprechenden Antworten in einer schriftlichen Zusammenfassung.

FAQ zur Rente ab 63

1. Wer kann die abschlagsfreie Rente ab 63 beantragen?
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nur beziehen, wer mindestens 63 Jahre oder älter ist und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat. Ein früherer Rentenbezug ist – auch mit Abschlägen – nicht möglich.
2. Wenn ich bereits vor der maßgebenden Altersgrenze die Wartezeit von 45 Jahren voll bekomme, kann ich dann noch früher abschlagsfrei in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen?
Nein. Die abschlagsfreie Rente gibt es frühestens nach Erreichen der maßgebenden Altersgrenze. Wenn 45 Jahre erfüllt werden, muss nicht weitergearbeitet werden. Wenn man es sich leisten kann, kann man aufhören. Die Rente gibt es aber frühestens mit dem Folgemonat nach Erreichen der maßgebenden Altersgrenze.
3. Welche Altersgrenzen gelten konkret?

Die Rente kann mit 63 Jahren nur von den Geburtsjahrgängen 1951 und 1952, frühestens ab 1.7.2014, beansprucht werden.

Für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge steigt die Altersgrenze von 63 Jahren wie folgt:
Versicherte Geburtsjahrgang Anhebung um ... Monate auf Alter - Jahr - auf Alter - Monat -
1953 2 63 2
1954 4 63 4
1955 6 63 6
1956 8 63 8
1957 10 63 10
1958 12 64 0
1959 14 64 2
1960 16 64 4
1961 18 64 6
1962 20 64 8
1963 22 64 10

Wer 1964 oder später geboren ist, kann die Rente frühestens mit 65 Jahren in Ans...

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