Kurzbeschreibung
Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Lieferkettengesetz vom BAFA kompakt zusammengefasst.
Hinweis
Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft.
FAQ
Quelle: Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zum Lieferkettengesetz kompakt zusammengefasst. Die Themenbereiche sind in Kapitel gegliedert. Die Fragen und Antworten werden gemeinsam vom BMWK, BMAS und BAFA erarbeitet.
Hinweis: Inhaltliche Anpassungen ergeben sich bei den Fragen 3.1–2, 3.4, 3.6, 3.7, 4.2–5, 4.7, 4.10, 6.7, 6.12, 9.4, 12.2, 16.2 sowie 18.1 und 18.2. Durch die Änderungen kann sich im Übrigen die Bezifferung der Fragen verschoben haben. Die Ausführungen zur Berichtspflicht nach dem LkSG sowie zur Berichtsprüfung ab dem 1.1.2025 stehen unter dem Vorbehalt einer etwaigen Anpassung der Gesetzeslage.
1. Grundsätzliches zum Lieferkettengesetz
| 1.1 In welchem Zusammenhang stehen der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? |
Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen, um gemeinsam mit Unternehmen einen Beitrag dazu zu leisten, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Der NAP basiert auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Neben staatlichem Schutz und gerichtlicher sowie außergerichtlich... |