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KI im Arbeitsalltag / 2. Nutzung

Alex Worobjow
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2.1 Können Arbeitgeber die Nutzung von KI-Systemen[1] im Büroalltag verbieten?

Grundsätzlich ja. Denn der Arbeitgeber entscheidet darüber, welche Arbeitsmittel genutzt werden.

Bei einem vollständigen Verbot besteht jedoch ggf. die faktische Gefahr, dass Mitarbeiter trotzdem öffentlich verfügbare KI-Tools im Internet nutzen, wenn sie ihnen die Arbeit erleichtern. Hier könnten personenbezogene Daten und Unternehmensdaten unkontrolliert in öffentliche Websites eingegeben werden.

Wird der Einsatz nur bestimmten Personengruppen verboten, sollten hierfür hinreichend sachliche Gründe vorliegen. Andernfalls könnte der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz berührt sein. Sachliche Gründe sind insbesondere solche, die in der Natur der Arbeit liegen (z.B. Vertraulichkeit, Genauigkeit, Geeignetheit für KI-Einsatz), weniger in der Person der Arbeitnehmer selbst (z.B. Misstrauen, Ausbildung).
2.2 Können Arbeitnehmer im Büroalltag zur Nutzung von KI-Systemen verpflichtet werden?
Grundsätzlich ja. Zumindest dann, wenn die KI-Systeme rechtmäßig in Betrieb sind, also vor allem mitbestimmungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden (sowie demnächst auch den Anforderungen der KI-Verordnung).
2.3 Welche KI-Tools dürfen im Arbeitsalltag genutzt werden (Hochrisikosysteme usw.)?

Das kommt auf das KI-Tool an.

Voraussetzung für die Nutzung eines IT-Systems ist, dass es

  1. überhaupt eingesetzt werden darf (also insbesondere keine verbotene KI-Praktik i.S.d. KI-Verordnung darstellt).
  2. der Betrieb unter Achtung der Gesetze erfolgt. Die Wichtigsten sind:

    • KI-Verordnung[2]
    • Datenschutz-Grundverordnung[3]
    • Betriebsverfassungsgesetz[4]
    • Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
    • Beachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen[5]
    • Einhaltung von etwaigen Compliance-Vorgaben und internen R...

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