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Datenschutz, Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

Fabian Dechent
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Kurzbeschreibung

Diese Einwilligung sollte eingeholt werden, wenn vom Beschäftigten personenbezogene Daten, wie z.B. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, verwendet und veröffentlicht werden.

  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • Datenschutzhinweise zur Anfertigung und Verwendung von Foto-/Video-/Tonaufnahmen gemäß Art. 13 DSGVO

Vorbemerkung

Wichtigster Grundsatz der DSGVO ist, dass personenbezogenen Daten auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden müssen. Ist keine der in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben b) bis f) DSGVO genannten Bedingungen erfüllt, so ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten in der Regel nur dann datenschutzrechtlich zulässig, wenn von allen von der Verarbeitung Betroffenen eine entsprechende Einwilligung eingeholt wird. Falls die Einwilligung von Kindern eingeholt werden soll, sind zudem die Bedingungen nach Art. 8 DSGVO zu beachten.

Definition "Einwilligung"

Der Begriff Einwilligung wird als "jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist"[1] verstanden.

Bedingungen für die Einwilligung

Die Einwilligungserklärung muss folgende Anforderungen erfüllen[2]:

  • Freiwilligkeit:

    Der Betroffene muss eine "echte oder freie Wahl" haben, ob er eine Einwilligung erteilen möchte oder eben nicht. Die Einwilligung darf daher insbesondere nicht durch Androhungen oder durch Zwang eingeholt werden. Die Einwilligung darf auch nicht von der Erfüllung eines Vertrags bzw. der Erbringung einer Dienstleistung abhängig gemacht werden (sogenanntes "Kopplungsverbot").

  • Informiertheit:

    Der Betroffene muss die Tragweite der Erteil...

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