Schrifttum
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 (Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz), BGBl. I 2004, S. 3610–3640;
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats.
(Rechtsstand: 30.06.2021)
A. Vorbemerkung
Tz. 1
Stand: 4. A. - ET: 06/2023
Durch die europäischen Reformvorhaben im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen wurde auf Vorschlag der EU-Kommission die Finanzkonglomerate-Richtlinie (Richtlinie 2002/87/EG) durch die Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (FiCoD-I-Richtlinie) geändert.
Die FiCoD-I-Richtlinie war bis zum 10.06.2013 in deutsches Recht umzusetzen. Die bislang im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen bezüglich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats wurden in dem vorliegenden neuen Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz zusammengeführt und entsprechend der Bedeutung zentral gebündelt.
B. Regelungsinhalt
Tz. 2
Stand: 4. A. - ET: 06/2023
Die Identifizierung bzw. die Ermittlung eines Finanzkonglomerats war bisher im Kreditwesengesetz aF. bzw. im Versicherungsaufsichtsgesetz aF. gebündelt. Im Zuge der oben beschriebenen Änderungen bzw. der Überführung der für Finanzkonglomerate maßgeblichen gesetzlichen Regelungen in das FKAG sind die wesentlichen Regelungsinhalte des KWG aF. und des VAG aF. auf die §§ 6–11 FKAG aufgeteilt bz...