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Vorsteuerabzug, Einlage eines Mandantenstamms in eine neu gegründete GbR durch einen Gesellschafter

Ferdinand Huschens
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Sachverhalt

Bei dem Verfahren ging es um die Auslegung der Art. 4 Abs. 1 und 2 sowie Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie. Streitig war, ob ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstammes nur zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend einer unter seiner maßgeblichen Beteiligung neu gegründeten Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur unternehmerischen Nutzung zu überlassen, zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstammes berechtigt sein kann.

Der Kläger war bis zum 31.12.1994 zu 60 % als Gesellschafter an einer Alt-GbR beteiligt. Außer ihm waren die Steuerberater X und Y zu je 20 % Mitgesellschafter. Zum 31.12.1994 wurde die Alt-GbR in der Weise aufgelöst, dass jeder der Gesellschafter einen Teil des Mandantenstammes übernahm. Die beiden Gesellschafter X und Y waren ab dem 1.1.1995 jeweils in Einzelkanzleien als Steuerberater freiberuflich tätig. Zum 31.12.1994 wurde unter maßgeblicher Beteiligung des Klägers eine neue Neu-GbR gegründet. An dieser Gesellschaft waren der Kläger zu 95 % und der Steuerberater Z zu 5 % beteiligt. Der Kläger überließ der Neu-GbR den von ihm übernommenen Mandantenstamm unentgeltlich zur unternehmerischen Nutzung.

Hinsichtlich der Alt-GbR hatte das FG des Saarlandes mit Urteil v. 24.9.2003, 1 K 250/00, EFG 2003 S. 1776, entschieden, dass diese zum 31.12.1994 durch Realteilung aufgelöst worden sei. Daraufhin setzte das FA gegenüber der Alt-GbR USt für 1994 für die Übertragung des Mandantenstammes fest. Der Umsatzsteuerbescheid für 1994 wurde bestandskräftig und die Umsatzsteuerschuld wurde beglichen. Dementsprechend stellte die Alt-GbR gegenüber dem Kläger unter Bezugnahme auf die "Realteilung zum 31.12.1994" eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis aus.

Der Kläger mach...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Vorsteuerabzug, Erwerb eines Mandantenstamms durch einen GbR-Gesellschafter zur unentgeltlichen Überlassung an die GbR, Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts an eine GbR ...

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