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Vermieter haften nicht für Beschädigung des Nachbargrundstücks durch ihren Mieter

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Leitsatz

Ein Vermieter muss nicht für Schäden haften, die sein Mieter an benachbarten Immobilien anrichtet, da er die Mietsache offensichtlich nicht für die Vornahme zerstörerischer Handlungen am Nachbargrundstück überlassen hat.

 

Sachverhalt

Durch einen vom Mieter verursachten Brand wurde auch die Fassade des Nachbarhauses beschädigt. Der Eigentümer der angrenzenden Immobilie nahm daraufhin den Vermieter des Mieters als "Störer" in Regress und verlangte von ihm die Erstattung seiner Schadensbeseitigungskosten.

Der BGH konnte jedoch keine Anspruchsgrundlage erkennen. Für eine Brandstiftung seines Mieters hat der Vermieter nicht einzustehen. Er könnte für Störungshandlungen seines Mieters nur verantwortlich gemacht werden, wenn er dem Mieter den Gebrauch der Wohnung mit der Erlaubnis zu störenden Handlungen überlassen hätte oder es unterließe, den Mieter von dem vertragswidrigen, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten. Das war hier nicht der Fall. Dass der Vermieter die Wohnung seinem Mieter nicht mit der Erlaubnis zu feuergefährlichem Verhalten überlassen habe, liege klar auf der Hand, so die Ansicht der Richter.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil v. 27.1.2006, V ZR 26/05.

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