Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Strodthoff, KraftStG § 11 Entrichtungszeiträume / 1 Begriff des Entrichtungszeitraums, Rechtsentwicklung

Dieter Zens, Andreas Haßlbeck
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 1

Das Verfahren zur Erhebung von Steuern ist in den Vorschriften §§ 218 ff AO normiert. In diesem Fünften Teil der Abgabenordnung hat der Gesetzgeber Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis geregelt.

Vor dem Hintergrund zweier Besonderheiten im Kraftfahrzeugsteuerrecht bedarf es für deren Festsetzung und Erhebung auch besonderer Regelungen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird nach § 12 Abs. 1 KraftStG regelmäßig, d. h. in Fällen, in denen der Zeitpunkt der Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht nicht feststeht, unbefristet festgesetzt und ist nach § 11 Abs. 1 KraftStG regelmäßig jährlich im Voraus zu entrichten. Die unbefristete Festsetzung wirkt als Dauerverwaltungsakt dann sowohl für den aktuellen Entrichtungszeitraum als auch fortlaufend für die nachfolgenden Entrichtungszeiträume (vgl. auch Urteil des FG Münster v. 23.9.2021, 10K 3692/19 Kfz, UVR 2022, 73). Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich mithin um eine Dauerfestsetzung. Von dem Zeitpunkt der Steuerfestsetzung ist der Zeitpunkt der Kraftfahrzeugsteuerentstehung zu unterscheiden. Nach § 6 KraftStG entsteht die Kraftfahrzeugsteuer bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums. Die Vorschrift des § 11 KraftStG legt in Abhängigkeit von der Höhe der festgesetzten Jahressteuer fest, für welchen Zeitraum die Kraftfahrzeugsteuer im Voraus zu entrichten ist – Entrichtungszeitraum. Für ausländische Fahrzeuge, die zum vorübergehenden Aufenthalt ins Inland gelangen, gelten nach § 11 Abs. 3 KraftStG besondere Regelungen.

 

Rz. 1a

Die Vorschriften über die Entrichtung der Steuer, die bis zum 31.5.1979 in § 13 KraftStG 1972 geregelt waren, sind mit Wirkung v. 1.6.1979 z. T. erheblich ­geändert worden. Unverändert ist die Steuer nach § ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kommentar zur Kraftfahrzeugsteuer enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    330
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    328
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    311
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    242
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    242
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    182
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    180
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    179
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    157
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    145
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    139
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    131
  • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
    126
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    123
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    122
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    122
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    118
  • Persönliche Unterschrift in der Steuererklärung
    118
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    116
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    116
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Kommentar zur Kraftfahrzeugsteuer

Top-Themen

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Hitze trockener Boden

Klimawandelanpassung

mehr

Ferienjob

Ferienjobber

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Lohnabrechnung

Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst

mehr

Downloads

Digital Guide Real Estate 2026

Digital Guide Real Estate 2026

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Controller Magazin Special 2026

Automatisierung, KI und integrierte Planung

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Shop
Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Frauen können Finanzen
Frauen können Finanzen

Geld bewusst nutzen: Dani Parthum, die „Geldfrau“, zeigt dir, wie Geld zur Kraftquelle wird, du klug fürs Alter investierst und finanziell eigenständig bleibst – auch in der Partnerschaft. Ein Buch mit klarem Wissen, echten Fällen und persönlichen Reflexionen.

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren