Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sommer, SGB XI § 98 Forschungsvorhaben

Dr. Thomas Becker-Evermann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

§ 98 ist in der Fassung des PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.6.1994 in Kraft getreten.

1 Allgemeines

 

Rz. 1a

§ 98 ermöglicht den Pflegekassen in engen Grenzen eine Nutzung ihrer Datenbestände für Forschungszwecke. Die Vorschrift entspricht ihrem Inhalt nach weitgehend § 287 SGB V.

2 Rechtspraxis

2.1 Datennutzung zu Zwecken der Eigenforschung

 

Rz. 2

Absatz 1 regelt nur die zulässige Datennutzung für Zwecke der Eigenforschung der Pflegekassen. Die Zulässigkeit der Verwendung von Pflegedaten zu Zwecken fremder Forschungsvorhaben stellt demgegenüber aus Sicht der Pflegekassen eine Frage der zulässigen Übermittlung von Sozialdaten an Dritte dar und bestimmt sich nach §§ 75, 76 SGB X.

Die Norm erfasst dagegen nicht Forschungsvorhaben des Spitzenverbandes der Pflegekassen, auch wenn dies von Vorteil wäre (Krahmer, in: LPK-SGB XI, § 98 Rz. 5). Möglich ist aber die Einschaltung von Dritten im Rahmen eigener Forschungsvorhaben (Didong, in: Hauck/Noftz, SGB XI, § 98 Rz. 4).

 

Rz. 3

Die Vorschrift gestattet keine eigenständige Datenerhebung zu Forschungszwecken, sondern lediglich eine Auswertung der zu anderen Zwecken rechtmäßig erhobenen Daten (Fall der zulässigen Zweckänderung gemäß § 94 Abs. 2 – wie hier Krahmer, in: LPK-SGB XI, § 98 Rz. 5; Didong, in: Hauck/Noftz, SGB XI, § 98 Rz. 5). Hierbei darf die Auswertung lediglich leistungserbringer- und fallbeziehbar, nicht hingegen versichertenbeziehbar erfolgen. Weder darf ein Bezug zu Versicherten noch zu Leistungserbringern herstellbar sein, wobei dies bereits durch die Anonymisierung sichergestellt ist. Zudem muss es sich um zeitlich befristete und im Umfang begrenzte Forschungsvorhaben handeln.

Forschung ist als Suche nach neuen, nicht allgemein bekannten Erkenntnissen zu definieren (Krahmer, a. a. O.). Im Zusammenhang mit der Eigenforschung der Pflegekasse ist § 75 SGB X zu beachten, so dass es...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    271
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    199
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    180
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    169
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    143
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    140
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    130
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    125
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    123
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    111
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    110
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    103
  • Keine Umsatzsteuer auf Parkgebühren i.S.v. § 6a Abs. 6 StVG
    95
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    93
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    89
  • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
    85
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    85
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    82
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    82
  • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
    79
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold

Top-Themen

Junger Student in der Stadt

HR zwischen Restrukturierung und Transformation

mehr

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Downloads

Personalmagazin HR-Software 2026

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Wertschätzend kommunizieren: Absagen im Recruiting
Absagen im Recruiting

Unprofessionelle Absagen können die Arbeitgebermarke erheblich schädigen. Das Buch bietet praxisnahe Lösungen, Textbausteine und Checklisten, um Absagen förderlich zu formulieren und als strategisches Instrument zur Stärkung der Arbeitgebermarke zu nutzen.


SGB XI - Soziale Pflegevers... / § 98 Forschungsvorhaben
SGB XI - Soziale Pflegevers... / § 98 Forschungsvorhaben

  (1) Die Pflegekassen dürfen mit der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde die Datenbestände leistungserbringer- und fallbeziehbar für zeitlich befristete und im Umfang begrenzte Forschungsvorhaben selbst auswerten und zur Durchführung eines Forschungsvorhabens ...

4 Wochen testen

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren