Rz. 29
Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Fachkräften eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und die Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern (BT-Drs. 18/9522 S. 251 f., § 3 FrühV; siehe Rz. 1 und 3). Die Förderung berücksichtigt Kind und Familie ganzheitlich und vernetzt die notwendigen Therapien. Heilpädagogisch-psychologische und medizinisch-therapeutische Angebote stehen gleichberechtigt nebeneinander, können aber aufgrund des individuellen Bedarfs des Kindes in unterschiedlichen Intensitäten eingesetzt werden.
Es gibt dem Grunde nach 2 Arten von Frühförderstellen, nämlich die Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFFs) und die interdisziplinär tätigen Sozialpädiatrischen Zentren (SPZs). Sie haben unterschiedliche Leistungsschwerpunkte. Die Diagnostik und Förderung in Sozialpädiatrischen Zentren sind entsprechend der Klientel (meist schwer- oder mehrfachbehinderte Kinder) eher medizinisch ausgerichtet, während die Diagnostik und Förderung in den IFFs eher eine heilpädagogische Ausrichtung haben (Entwicklungsstörungen). Wegen der interdisziplinären Komplexleistung sind aber alle zugelassenen Einrichtungen i. S. d. § 46 sowohl medizinisch-therapeutisch als auch heilpädagogisch ausgerichtet.
Die Behandlungen/Therapien in SPZs und IFFs schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Ausgeschlossen sind lediglich Doppelleistungen. Die Diagnostik der SPZs soll – wenn möglich – für die Förderung in den IFF zugrunde gelegt werden und umgekehrt (...