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Sauer, SGB III § 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Franz-Josef Sauer
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 24.10.2015 durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz v. 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in das SGB III eingefügt/neu gefasst worden.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Die Vorschrift ist im Oktober 2015 im Zuge der sog. Flüchtlingskrise begleitend zu einem Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Asylverfahren in das SGB III aufgenommen worden. Sie bezog sich auf Maßnahmeeintritte bis zum 31.12.2015 und ist deshalb ausgelaufen.

2 Rechtspraxis

 

Rz. 3

Mit der Regelung sollte vor dem Hintergrund der im Herbst 2015 hohen Zahl an Flüchtlingen der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit eröffnet werden, kurzfristig auch im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts Maßnahmen zur Vermittlung erster Kenntnisse der deutschen Sprache zu fördern. Damit ergänzten sich § 421 und § 131. Beide Regelungen sollten zusammen die Eingliederung von Ausländern, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, vorbereiten. Mit den Sprachkursen nach § 421 wurde das seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestehende Regelangebot an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen zeitlich befristet ergänzt.

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