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Sauer, SGB III § 26 Sonstige Versicherungspflichtige

Franz-Josef Sauer
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Abs. 2 Nr. 2 zum 1.1.1998 geändert durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970).

Abs. 1 Nr. 5 zum 1.1.2000 angefügt durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626).

Abs. 1 Nr. 1 zum 1.7.2001 neu gefasst durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046).

Zum 1.1.2002 Abs. 1 Nr. 2 geändert, Nr. 3 neu gefasst und Abs. 4 Nr. 1 geändert durch das Bundeswehrneuausrichtungsgesetz (BwNeuAusrG) v. 20.12.2001 (BGBl. I S. 4013).

Zum 1.1.2003 Abs. 2 Nr. 1 geändert und Nr. 3 angefügt, Abs. 2a sowie Abs. 3 Satz 3 und 5 eingefügt durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443).

Zum 1.1.2004 Abs. 2, Abs. 2a Nr. 1 neu gefasst durch das 4. SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902).

Zum 30.4.2005 Abs. 1 Nr. 2 geändert, Nr. 3a eingefügt durch das Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz (SKResNOG) v. 22.4.2005 (BGBl. I S. 1106).

Zum 1.2.2006 Abs. 1 Nr. 2 geändert, Nr. 3 und Abs. 4 aufgehoben durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848), Abs. 1 Nr. 2 erneut geändert durch das SKResNOG.

Zum 1.7.2008 Abs. 2b eingefügt und Abs. 3 geändert durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874).

Zum 9.8.2008 Abs. 1 Nr. 2 neu gefasst, Nr. 3a aufgehoben durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008) v. 31.7.2008 (BGBl. I S. 1629).

Abs. 2a der Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch wurde die Vorschrift zugleich geschlechtsneutral ausformuliert.

Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.8.2012 durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1601) geändert.

Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 13.4.2013 durch das 15. Gesetz zur Ände...

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