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Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren über eine Abänderungsklage betr. Kindesunterhalt: Zurechenbarkeit fiktiver Erwerbseinkünfte für einen unverschuldet arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner; Erwerbsobliegenheit und Umschulungsmaßnahme

Barbara Rotter
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Leitsatz

Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens über eine Abänderungsklage betreffend den Kindesunterhalt hat sich das OLG Karlsruhe mit der Frage zurechenbarer fiktiver Erwerbseinkünfte für einen unverschuldet arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner auseinandergesetzt. Thematisiert wurde ferner seine Erwerbsobliegenheit und die Qualifikation einer von ihm vorgenommenen Umschulungsmaßnahme.

 

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Abänderungsklage. Er war Vater einer im Jahre 2007 geborenen Tochter, die im Haushalt ihrer Mutter lebte. Außerdem hatte er eine weitere im Jahre 1994 geborene Tochter. Durch Jugendamtsurkunde vom 20.11.2008 hatte er sich für die im Jahre 2007 geborene Antragsgegnerin zur Zahlung von 105 % des jeweiligen Mindestbetrages gemäß § 1612a BGB verpflichtet. Zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde war er als Fernfahrer beschäftigt und erzielte Einkünfte, die den titulierten Unterhalt rechtfertigten.

Der Unterhalt für die ältere im Jahre 1994 geborene Tochter war durch Jugendamtsurkunde vom 19.5.1994 in Höhe des Regelunterhalts tituliert.

Zum 30.4.2009 hatte der Antragsteller seinen Arbeitsplatz verloren, nachdem die Firma, für die er tätig war, ihren Betrieb eingestellt hatte.

Ab 1.5.2009 bezog er Arbeitslosengeld in Höhe von 900,00 EUR monatlich.

Der Antragsgegner hatte im Juni 2009 eine Einstellungszusage einer anderen Firma als Berufskraftfahrer im Omnibusverkehr erhalten. Die Zusage war unter der Voraussetzung erteilt worden, dass er den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis und der Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Omnibusverkehr nachweise. Zugesagt war ihm ein Bruttolohn von 1.200,00 EUR monatlich.

Vom 19.6.2009 bis zum 19.9.2009 hat der Antragsgegner eine von der Bundesagentur f...

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