Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4a ... / a) Umstellungsgrundsätze

Prof. Dr. Simone Briesemeister
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 50

Stand: EL 166 – ET: 08/2023

Umstellung auf Kj: Der im HR eingetragene StPfl hat die freie Wahl zur Bestimmung des Wj nicht nur im Eröffnungsfall, sondern bei Umstellung von einem abweichenden Wj auf das Ende eines Kj auch zu jedem beliebigen Zeitpunkt (Umkehrschluss aus § 4a Abs 1 Nr 2 S 2 EStG). Die Umstellung auf eine Kj-gleiches Wj ist nicht zustimmungsbedürftig.

Umstellung auf abweichendes Wj: Lediglich die Umstellung auf ein vom Kj abweichendes Wj bedarf des Einvernehmens mit dem FA. Unter "Einvernehmen" ist Zustimmung des FA zu verstehen, die Umstellung auf eine abweichendes Wj ist also zustimmungsbedürftig. Das Einvernehmen des FA kann ausdrücklich oder konkludent durch Einreichen eines entsprechenden Abschlusses beim FA beantragt werden. Die Beantragung ebenso wie die Zustimmung sind nicht fristgebunden und können auch nach Ende des Wj erfolgen.

Die Zustimmung bzw deren Versagung ist ein jeweils selbstständig anfechtbarer VA (BFH v 15.06.83, I R 76/82, BStBl II 83, 672; BFH v 23.09.1999, IV R 4/98, BStBl II 2000, 5), dieser ist Grundlagenbescheid iSv § 171 Abs 10 AO (BFH v 23.09.1999, IV R 4/98, BStBl II 2000, 5). Gegen eine Versagung der Zustimmung zur Umstellung des Wj ist als Rechtsmittel der Einspruch, gegen eine ablehnende Rechtsbehelfsentscheidung die Klage zum FG (§ 40 FGO) gegeben. Der VA kann in der Steuerfestsetzung für das betreffende Wj implizit enthalten, dh konkludent (BFH v 07.11.2013, IV R 13/10, BStBl II 2015, 226, anders noch BFH v 16.12.2003, VIII R 89/02, BFH/NV 2004, 936) oder auch explizit erteilt werden.

Veranlagung unter Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) ist wegen ausstehender abschließender Prüfung allerdings noch keine Zustimmung des FA (vgl FG Nds v 11.11.2008, 4 K 238/08, EFG 2010, 1592, Vorinstanz zu BFH v 07.11.2013, IV R 13/10, BSt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    299
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    214
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    197
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    193
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    188
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    174
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    163
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    121
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    121
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    115
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    103
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    95
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    93
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    92
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    92
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    88
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    87
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    86
  • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
    84
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    80
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Video-Seminar: Einführung in die Erbschaftsteuer
Einführung in die Erbschaftsteuer (Video-Seminar)

Das neue Videoformat #steuernkompakt gibt Ihnen einen fundierten Einblick in die Erbschaftsteuer. Entlang der Chronologie des Erbfalls erläutert der Referent die Grundzüge des Erbschaftsteuerrechts und spricht alle wesentlichen Praxisfragen an. Mit vielen Beispielen und inkl. Skript.

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren