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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG §§ 4, ... / XV. Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium (§ 4 Abs 9 EStG) (Nacke)

Prof. Dr. Simone Briesemeister, Prof. Dr. Alois Nacke
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Schrifttum:

Fischer, Neuregelung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG) vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592), jurisPR-SteuerR 2/2012 Anm 1;

Nacke, Änderungen durch das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG, StBW 2012, 25;

Nacke, Wichtige steuerrechtliche Änderungen durch das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG, GStB 2012, 2;

Geserich, Erstmalige Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Erststudium nach dem Beitreibungsrichtlinien-UmsetzungsG, SteuK 2011, 513;

Greil, Die Behandlung der Kosten des Erststudiums im Steuerrecht, DStZ 2011, 796;

Seifert, Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG: Neues zur Abziehbarkeit von Ausbildungskosten, StuB 2011, 837;

Paus, NichtanwendungsG zu Ausbildungs- und Studienkosten, StBW 2011, 1034;

Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2011, KÖSDI 2011, 17 654;

Bergkemper, Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein, DB 2011, 1947;

Braun, Kosten der erstmaligen Berufsausbildung und eines ersten Studiums, DStZ 2012, 65;

Kreft, Berufsausbildung Privatsache? Fehlende Akzeptanz der BFH-Rspr durch den Gesetzgeber, SteuerStud 2014, 599;

Kreft, Begriff der erstmaligen Berufsausbildung ab VZ 2015 (§ 9 Abs 6 S 2ff EStG), SteuerStud 2015, 67;

Trossen, Ausschluss des WK-Abzugs für erstmalige Berufsausbildungs- oder Studienkosten, FR 2015, 40;

Geserich, Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung, HFR 2016, 44.

 

Rn. 2156

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Mit dem Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG (BeitrRLUmsG) vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) wurde § 4 Abs 9 EStG eingeführt. Die Neuregelung in § 4 Abs 9 EStG stellte eine Reaktion auf zwei Ent...

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