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die Informationstechnik ist – und deshalb steht sie auch zunehmend im Fokus von Angriffen – die Basisinfrastruktur für sämtliche bankfachlichen, aber auch alle nichtbankfachlichen Prozesse in den Instituten.
In einer globalisierten Finanzwelt, in der immer mehr Menschen digital bezahlen bzw. Geld transferieren und in der viele Anleger ihre Geldanlage online bestreiten, sind IT-Governance und Informationssicherheit keine Randthemen mehr, sondern haben auch für die Aufsicht inzwischen den gleichen Stellenwert wie die Ausstattung der Institute mit Kapital und Liquidität.
Um den Geschäftsleitungen der Institute die Erwartungshaltung der Bankenaufsicht hinsichtlich der sicheren Ausgestaltung der IT-Systeme sowie zugehörigen IT-Prozesse (Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität sowie Vertraulichkeit der Daten) sowie die diesbezüglichen Anforderungen an die IT-Governance transparent zu machen, wurden – insbesondere auch auf Anregung aus der Kreditwirtschaft – die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) formuliert, deren offizielle Endfassung nunmehr vorliegt.
Dem vorangegangen waren im Fachgremium IT – mit Vertretern der Verbände, der Institute und der Wissenschaft – intensive Diskussionen zum Entwurf der BAIT, aus denen eine Reihe von konstruktiven Lösungsansätzen hervorgingen, die auch in diese Endfassung eingeflossen sind.
Bei der Erstellung der Endfassung des Rundschreibens wurden zudem zahlreiche Anmerkungen aus Ihren Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation des BAIT-Entwurfs berücksichtigt.
Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft haben in ihrer abschließenden Stellungnahme betont, dass vor allem die Mitwirkung des Fachgremiums IT dazu beigetragen hat, die Anforderungen praxisgerecht auszugestalten. Diese positive Haltung bestärkt mich darin, auch k...