Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gestatteter Ausbau von Dachgeschossräumen zu Wohnzwecken

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

  • Vereinbarte Öffnungsklausel steht einem Zustimmungsver-pflichtungsantrag zur Zweckbestimmungsänderung nicht entgegen
  • Wurde ein Antrag auf Unterlassung der Nutzung von Dachgeschossräumen als Wohnraum bereits rechtskräftig abgewiesen, ist damit zugleich die positive Feststellung verbunden, dass die Räume als Wohnraum benutzt werden dürfen
  • Aus Treuepflicht unter den Eigentümern kann im Einzelfall ein Anspruch auf Zustimmung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung in verdinglichter Form bestehen
 

Normenkette

§ 10 WEG, § 15 Abs. 1 WEG; § 242 BGB; § 265 ZPO, § 322 ZPO

 

Kommentar

1. In einer Gemeinschaftsordnung war zur Änderung derselben eine Öffnungsklausel vereinbart (u.a. "Änderungsmöglichkeit vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen mit ¾-Mehrheit aller Eigentümer und aller Miteigentumsanteile ..."). Weiterhin wurde in Erstkaufverträgen dem Verkäufer von Käufern Vollmacht erteilt, u.a. auch Dachgeschossräume ausbauen und die hierfür erforderlichen Erklärungen, Bewilligungen und Anträge stellen sowie die Teilungserklärung entsprechend ändern und deren Vollzug im Grundbuch veranlassen zu dürfen.

Antragstellerseits wurde hier auch deren Wohnungseigentum mit Sondereigentum im Dachgeschoss über eine Wendeltreppe verbunden und die Dachräumlichkeit als Schlaf- und Badezimmer genutzt. Verbotsanträge wurden hier bereits mit rechtskräftigem Beschluss des AG München vom 14.05.1997 abgewiesen (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 29.05.1998, NZM 1999, 33).

Im vorliegenden Verfahren ging es um den Verpflichtungsantrag der Antragsteller, auch noch den Antragsgegner als letzten Eigentümer zu verpflichten, die zur grundbuchrechtlichen Änderung erforderlichen notariellen Erklärungen abzugeben, die die restlichen Eigentümer bereits erteilt hatten. Der Antrag hatte in allen Ins...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 3 Die häufigsten Abrechnungsfragen / 1. Frage
    1
  • § 4 Sachversicherungen / f) Wohnungswechsel
    1
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    1
  • AGS 1/2014, Pflichtverteidigervergütung bei Vertretung d ... / 1 Aus den Gründen
    1
  • AGS 7/2018, Fiktive Terminsgebühr auch bei Entscheidung ... / 2 Aus den Gründen
    1
  • Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 81 Verfügungen des Schuldners / 2.2 Rechtsfolgen
    1
  • Instandhaltung in einer Feriendorfanlage
    1
  • Kinne/Schach/Bieber, BGB § 573b Teilkündigung des Vermieters / 1 Allgemeines
    1
  • ZAP 3/2025, Haftung des Rechtsanwalts bei insolvenzrecht ... / 4. Mitverschulden
    1
  • zfs 03/2022, Fahreignungs-Bewertungssystem, stufenweise ... / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Messverfahren / 1. Einleitung
    0
  • § 1 Vorsorgevollmacht / D. Anmerkungen zur Vorsorgevollmacht
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / aa) Kündigung
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge / 1. Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 2 Regelung des Arbeitsvertrags in § 611a BGB / A. Einleitung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Wirtschaftsrecht visuell
Wirtschaftsrecht visuell
Bild: Haufe Shop

Kenntnisse im Wirtschaftsrecht sind für alle Steuerprofis unabdingbar. Der Band gibt eine schnelle Übersicht über alle relevanten Vorschriften des BGB und HGB und einen vertieften Einstieg in die einzelnen Regelungen.


BayObLG 2Z BR 121/00
BayObLG 2Z BR 121/00

  Entscheidungsstichwort (Thema) Wohnungseigentumssache. Wohnungseigentumssache: Nutzung von Dachgeschossräumen als Wohnraum;. Anspruch auf Zustimmung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung. Abgabe einer Willenserklärung  Leitsatz (amtlich) 1. Auch wenn ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren