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Bejahter Änderungsanspruch zur Kostenverteilung

Dr. Wolf-Dietrich Deckert†
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Leitsatz

Bejahter Änderungsanspruch zur Kostenverteilung (hier: Freistellung von Zentralheizungskosten bei separater Gas-Etagenheizung auch gemäß entsprechend früherer Abrechnungspraxis)

 

Normenkette

§ 16 Abs. 2 WEG

 

Kommentar

  1. Eine Eigentümerin in einer Gemeinschaft mit 13 Einheiten besaß in ihrer Wohnung von Anfang eine separate Gas-Etagenheizung, die nicht an die Zentralheizung der übrigen Wohnungen angeschlossen war.

    Jahrelang wurde sie auch nicht mit anteiligen Kosten der Zentralheizungsanlage belastet, wie auch umgekehrt die übrigen Eigentümer keine anteiligen Kosten der Gas-Etagenheizung bezahlen mussten. Erst nach einem Verwalterwechsel wurde auf die grundsätzliche Kostenbelastung aller Eigentümer abgestellt. Neben entsprechender Anfechtung des letzten Abrechnungsgenehmigungsbeschlusses wurde parallel von der Eigentümerin beantragt, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern/zu ergänzen, dass sie bis zu einem eventuellen Anschluss an die Zentralheizungsanlage von der Übernahme diesbezüglicher anteiliger Kosten befreit werde. In I. Instanz wurde Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage, ob der Anschluss der Wohnung der Antragstellerin an die Zentralheizungsanlage überhaupt technisch möglich sei, was vom Sachverständigen zwar grundsätzlich bejaht wurde, allerdings mit einer Bezifferung doch sehr hoher Kosten hierfür von rund 9.400 EUR. Dennoch wurden die Anträge zurückgewiesen. Unter Hinweis auf das Sachverständigengutachten und auch aufgrund der jahrelangen vorausgehenden Praxis wurde allerdings in der Beschwerdeinstanz vor dem LG der Anspruch der Antragstellerin auf Änderung der Teilungserklärung bejaht.

  2. Eigentümer hatten bereits ihre Wohnungen vor Jahren mit den bestehenden getrennten Heizungssystemen erworben und jedenfalls bis zum J...

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