Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Begrenzung der Zuwendungen an Unterstützungskassen nach Überversorgungsgrundsätzen

Dieter Steinhauff
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Die für die Bemessung von Pensionsrückstellungen in ständiger Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 31.03.2004, I R 79/03, BStBl II 2004, 940, BFH-PR 2004, 441) geltenden sog. Überversorgungsgrundsätze sind auch auf Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse nach § 4d EStG anzuwenden.

 

Normenkette

§ 4 Abs. 3, § 4d, § 6a EStG

 

Sachverhalt

Der als selbstständiger Tierarzt tätige Kläger wurde in den Streitjahren 1995 und 1996 mit seiner Ehefrau zusammen zur ESt veranlagt. 1995 vereinbarte er mit einer Versorgungseinrichtung die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiter über die UK durchzuführen. Nach den Leistungsplänen sollten sie mit Vollendung ihres 65. Lebensjahrs eine Monatsrente von 4.200 DM erhalten. Es handelt sich um den 1965 geborenen Dr. X, die 1950 geborene Frau Y und die 1963 geborene Ehefrau des Klägers, die 2 Kinder zu versorgen hatte. In den Streitjahren leistete der Kläger jeweils 37.800 DM an die UK.

Im Anschluss an eine Außenprüfung ging das beklagte FA davon aus, die Beiträge dürften nur insoweit als Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie 25 % der jährlichen, auf 75 % der laufenden Bezüge begrenzten Versorgungsleistungen nicht überstiegen. Entsprechend den danach gekürzten Betriebsausgaben erhöhte es die bei den ESt-Festsetzungen angesetzten Gewinne.

Der Kläger wandte sich vergeblich gegen die Anwendung der sog. Überversorgungsgrundsätze (EFG 2005, 267).

 

Entscheidung

Der BFH bestätigte das die Klage abweisende Urteil des FG. Er nahm zwar dem Grund nach eine betriebliche Veranlassung i.S.v. § 4 Abs. 4 EStG der Zuwendungen nach Maßgabe des § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG an, und zwar auch soweit für die Ehefrau die besonderen Grundsätze zu sog. Angehörigenverträgen anzuwenden seien.

Entsprechend dem § 4d EStG ebenfalls zugrunde liege...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      297
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      214
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      198
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      170
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      154
    • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
      149
    • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
      148
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      139
    • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
      130
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      130
    • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
      107
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      102
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      101
    • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
      99
    • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
      99
    • Schell, SGB IX § 44 Stufenweise Wiedereingliederung / 2.3.10 Unterbrechung des Wiedereingliederungsprozesses
      93
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      92
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      89
    • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
      87
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      87
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Der schnellste Weg: Einnahmen-Überschussrechnung
    Einnahmen-Überschussrechnung

    Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschussrechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis. Damit sparen Sie  Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit Ihrem:r Steuerberater:in.


    BFH VIII R 100/04
    BFH VIII R 100/04

    Entscheidungsstichwort (Thema) Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach den sog. Überversorgungsgrundsätzen Leitsatz (amtlich) Die für die Bemessung von Pensionsrückstellungen in ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren