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SG Osnabrück Gerichtsbescheid vom 15.12.2022 - S 28 R 356/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Versagen der beantragten Erwerbsminderungsrente bei Verletzung der Mitwirkungspflicht des Antragstellers

Orientierungssatz

1. Der Leistungsträger kann nach § 66 Abs. 1 S. 1 SGB 1 die beantragte Leistung versagen, wenn der Antragsteller u. a. die zur Leistungsbewilligung erforderliche Aufklärung des Sachverhalts erschwert.

2. Ist dem Antragsteller einer Erwerbsminderungsrente dargelegt worden, welche Angaben zu einer korrekten Antragstellung noch fehlen und kommt er seiner Mitwirkungspflicht nach § 65 SGB 1 nicht nach, so kann der Rentenversicherungsträger in Ausübung seines Ermessens die beantragte Bewilligung der Rente versagen.

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 09.09.2024; Aktenzeichen B 5 R 90/24 B)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen einen Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung und begehrt die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Der 1966 geborene Kläger erwarb - soweit nach Aktenlage bekannt - den Hauptschulabschluss und absolvierte eine Ausbildung zum Straßenbauer. Sein Lebenslauf ist durch häufige Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie wiederholter Haftstrafen seit 1992 geprägt. Im Jahr 2003 nahm der Kläger an einer sechsmonatigen Alkoholentziehungsmaßnahme teil. In den Jahren bis 2012 übte der Kläger verschiedene meist eher kurzfristige Beschäftigungen als Produktionshelfer bei wechselnden Arbeitgebern aus. Daneben war er auch selbstständig im Bereich Schreib- und Büroservice tätig. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand für diese Tätigkeit nicht. Von Februar 2014 bis April 2015 verbüßte der Kläger eine Haftstrafe. Am 11. Juli 2015 erlitt er einen Schlaganfall. Vom 24. Juli bis zum 21. August 2015 absolvierte er sodann eine mediz...

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    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
  • § 17 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen / 4. Zeitpunkt für die Bewertung der Schenkung; Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB)
    0
  • § 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes / I. Abgrenzung zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf
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  • § 19 Volljährigenunterhalt: Unterhalt des gemeinschaftli ... / F. Anteilige Haftung beider Eltern
    0
  • § 2 Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung / 4. Rechtsnachfolgeklausel, § 727 ZPO
    0
  • § 2 Haftungsgrundlagen / (1) Gefälligkeitsfahrt
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