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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Abmahnung. Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der Rechtsabteilung eines weltweit operierenden Kfz-Herstellers tätigen Juristen

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Feststellung, dass eine bestimmte Abmahnung unwirksam ist, ist auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Erklärung gerichtet und betrifft daher kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (BAG - 7 ABR 69/13 - 09.09.2015).

2. Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der Rechtsabteilung eines weltweit operierenden Kfz-Herstellers tätigen Juristen kann nicht auf die mangelhafte Erfüllung von Arbeitsaufträgen gestützt werden, wenn ihm das entsprechende Arbeitsgebiet mangels Beteiligung des Betriebsrats nicht wirksam übertragen worden ist.

Normenkette

KSchG § 1 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1

Verfahrensgang

ArbG Stuttgart (Entscheidung vom 19.12.2017; Aktenzeichen 17 Ca 4075/17)

Tenor

  • I.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19. Dezember 2017 (Az.: 17 Ca 4075/17) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

    1. Die Abmahnung der Beklagten im Schreiben vom 31. März 2017 ist von der Beklagten aus der Personalakte zu entfernen.
    2. Die Abmahnung der Beklagten im Schreiben vom 24. Mai 2017 ist von der Beklagten aus der Personalakte zu entfernen.
    3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Einsicht in die BPO-Akte Fall AL-2014-00008 zu gewähren.
    4. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung im Schreiben vom 23. Oktober 2017 zum 30. April 2018 nicht beendet worden ist.
    5. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens in der Funktion "Leiter Leg...

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