Entscheidungsstichwort (Thema)
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags
Leitsatz (redaktionell)
Eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG grundsätzlich schädliche Vermietung fremden Grundbesitzes ist auch dann nicht unbeachtlich, wenn die Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.
Normenkette
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2
Tatbestand
Streitig ist, ob die Anwendung der erweiterten Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes 2002 (GewStG 2002) ausnahmsweise möglich ist, obwohl die Klägerin auch fremden Grundbesitz verwaltet.
Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in C (Amtsgericht …, HRB …). Alleingesellschafter und Geschäftsführer ist B. […]
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Verwaltung eigenen Vermögens in Form von Immobilien und Beteiligungen jeder Art.
In den Streitjahren vermietete die Klägerin sowohl eigenen Grundbesitz als auch den von B angemieteten Grundbesitz an Fremde weiter. Es bestand insoweit ein Mietvertrag für Gewerberäume zwischen B als Vermieter und der Klägerin als Mieterin. Es werden darin zum Betrieb einer Gaststätte die … auf dem Grundstück „H-Straße, … C” gelegenen Räume und/oder Flächen vermietet. Nach der Flächenbeschreibung handelt es sich um eine Verwaltungseinheit (…), die vermietete Fläche beträgt … qm. Der Beginn des Mietverhältnisses war auf den xx.xx.xxxx vereinbart.
Die Miete setzte sich wie folgt zusammen:
|
Nettokaltmiete
|
10.000,00 EUR
|
|
Betriebskostenvorschuss
|
1.500,00 EUR
|
|
Heizkostenvorschuss
|
1.500,00 EUR
|
|
monatlich netto insgesamt
|
13.000,00 EUR
|
Es bestand im Weiteren ein Pachtvertrag mit Pachtbeginn xx.xx.xxxx zwischen der Klägerin als Verpächterin und der X GmbH als Pächter über die o.g. Räumlichkeiten zur Größe von … qm zu einem monatlichen Pachtzins ...