Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (BFH VII B 145/14)
Entscheidungsstichwort (Thema)
Zolltarifauskunft: Einreihung von Lasern
Leitsatz (amtlich)
Zu den Merkmalen eines Lasers der Warennummer 9013
Normenkette
KN Pos. 8443; KN Pos. 8541; KN Pos. 9013
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) und in der Sache insbesondere darum, ob es sich bei den streitgegenständlichen Waren um Leuchtdioden oder Laser oder Teile bzw. Zubehör von Druckapparaten handelt.
1. Die Klägerin stellte unter dem 17.05.2010 den Antrag auf Erteilung von vZTA für sogenannte Laserdiodenmodule der Typen ... "A" und "B" (im Folgenden als "Apparate" bezeichnet). Den Anträgen waren eine Warenbeschreibung und weitere Produktinformationen beigefügt (Verwaltungsvorgang - VV - Bl. 11f, 13, 64 - 114).
In der beigefügten Warenbeschreibung heißt es u. a.:
"Die Laserdiodenmodule des Herstellers C (...) ... enthalten als wesentlichen Funktionsbestandteil ein Array aus 20 High-Power Halbleiter-Laserdioden. ... Es handelt sich hierbei um Violett-Laserdioden mit einer nominalen emittierten Wellenlänge von 405 nm. ... Ein Lasermodul enthält im Wesentlichen die oben erwähnten 20 Halbleiter-Laserdioden, deren Leistungstreiber, einen Kühlkörper zum Betrieb mit Wasser sowie dessen externe Wasseranschlüsse und eine elektrische Steckverbindung zur Versorgung, Steuerung und Überwachung der Laserdioden. Die Auskopplung der erzeugten Laserstrahlung erfolgt über 20 Lichtwellenleiter, die von jeweiligen Austrittsfacetten der Laserdioden kommend in einem Bündel von 650 m Durchmesser zusammengefasst und über eine FC-Steckverbindung nach außen geführt werden. ... Das Laserdiodenmodul selbst besteht aus einem Aluminiumgehäuse mit den Abmessungen 28 mm x 224 mm x 354 mm (B x H x T) zur Montage in Einsc...