Entscheidungsstichwort (Thema)
Zolltarif: Einreihung von LED-Leuchtmitteln (Retrofit-LED)
Leitsatz (amtlich)
LED-Leuchtmittel in Form einer Glühlampe (Retrofit-LED) mit Schraubsockel, Kondensatornetzteil und LED-Modul sind in die Unterposition 8543 7090 KN (andere elektrische Maschinen mit eigener Funktion, anderweitig weder genannt noch inbegriffen) einzureihen. Es handelt sich nicht um Leuchtdioden im Sinne der Position 8541 40 KN oder um innenverspiegelte Scheinwerferlampen, andere als für zivile Luftfahrzeuge im Sinne der Taric-Warennummer 8539 1000 90 0. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1037/2014 ist weder direkt noch analog anwendbar.
Normenkette
KN Unterposition 8543 7090; Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1037/2014
Tatbestand
Die Klägerin begehrt eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), mit der LED-Leuchtmittel in die Position 8541 KN, hilfsweise 8539 KN eingereiht werden.
Die Klägerin beantragte am 10.12.2013 beim Beklagten eine vZTA, mit der drei LED-Leuchtmittel (Artikelnummern ...-1, ...-2 und ...-3), die als Ersatz für konventionelle Glühlampen im Wohnbereich dienen, in die Position 8539 1000 90 0 eingereiht werden sollten. Die LED-Leuchtmittel werden mit einer Spannung von 230 Volt und einer Leistung von 4 W bzw. 10 W betrieben. Sie bestehen aus einer matten Kunststoffabdeckung in Birnen-, Kerzen- oder Tropfenform nach der Art einer herkömmlichen Glühlampe und einem Schraubsockel (E14- bzw. E27-Gewinde). Auf einer mit weiteren elektrischen Bauelementen bestückten Schaltung befinden sich mehrere Leuchtdioden, die mit Kabeln über ein Kondensatornetzteil mit dem Schraubsockel verbunden sind (im Folgenden: LED-Leuchtmittel).
Der Beklagte erteilte für diese Waren unter dem 20.01.2014 die vZTA-Nr. DE ...-1, mit der die LED-Leuchtmittel in die Taric-Warennummer ...