Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuerbarkeit von sog. Donations für Streamingleistungen bei Computer-/Videospielen
Leitsatz (redaktionell)
Bei freiwilligen Geldzuwendungen von Zuschauern (sog. Donations), die ein mit einem eigenen Kanal auf einer Streamingplattform als Teilnehmer an Computer-/Videorollenspielen tätiger Spieler vereinnahmt, handelt es sich um umsatzsteuerbare und –pflichtige Entgelte für die von ihm gegenüber den zielgerichtet seinen Kanal aufsuchenden Zuschauern erbrachten und aufgrund innerer kausaler Verknüpfung in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Geldzuwendungen stehenden Unterhaltungsleistungen.
Normenkette
UStG § 1 Abs. 1 Nr. S. 1; UStG § 3 Abs. 9 S. 1; UStG § 10 Abs. 1 S. 2; UStG § 12 Abs. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a); MwStSystRL Art. 1 Abs. 2; MwStSystRL Art. 98 Abs. 2
Tatbestand
(Anmerk: auszugsweise Wiedergabe)
Streitig ist die Umsatzsteuerbarkeit von sogenannten Donations, welche die Zuschauer dem Kläger im Jahr 2016 auf freiwilliger Basis im Zusammenhang mit der Streaming-Aktivität auf der Plattform Z unmittelbar zuwandten.
Der Kläger ist…als Streamer im Internet aktiv…im Rahmen einer Partnerschaft mit der Streaming Plattform Z .
...
Über die verschiedenen Möglichkeiten, als Streamer in Zusammenarbeit mit Z Einnahmen zu erzielen, z.B. Partnerschaft mit Z , Werbeeinnahmen sowie Donations, und hierzu die Reichweite des eigenen Kanals/Streams zu vergrößern, wird auf der Internetseite von Z und in zahlreichen weiteren Internetportalen informiert.
Der Kläger betrieb in den Jahren 2015 und 2016 von seinem damaligen inländischen Wohnsitz aus unter der
Bezeichnung “...” einen Streamingkanal auf Z .
Auf der Seite des Kanals hatte der Zuschauer durch das Anklicken von Panels die Möglichkeit, dem Kläger entweder live oder als Video dab...