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OLG Stuttgart Urteil vom 26.09.2005 - 6 U 92/05

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Leitsatz (amtlich)

Finanzierter Beitritt zu einer Fondsgesellschaft: Rückforderungsdurchgriff gegen die finanzierenden Bank bei einer Haftung der Gründungsgesellschafter wegen falscher Prospektangaben; Falschangaben zu Innenprovisionen; Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche nach neuem Verjährungsrecht.

 

Verfahrensgang

LG Stuttgart (Urteil vom 29.04.2005; Aktenzeichen 8 O 640/04)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 05.06.2007; Aktenzeichen XI ZR 348/05)

 

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG Stuttgart vom 29.4.2005 (8 O 640/04) wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 40.000 EUR.

 

Tatbestand

I. Die Kläger begehren von der Beklagten die teilweise Rückzahlung von Beträgen, die sie zur Tilgung eines Darlehens an die Beklagte erbracht hatten. Nachdem sie die Darlehensvaluta zunächst zurückbezahlt hatten, haben sie den Darlehensvertrag nach dem HWiG widerrufen und berufen sich zudem u.a. auf die Grundsätze des Rückforderungsdurchgriffs.

1. Wegen des unstreitigen Vorbringens der Parteien wird auf das angegriffene Urteil verwiesen. Ergänzend ist anzuführen, dass folgendes (teilweise erst) in zweiter Instanz unstreitig ist:

Die Fa. WGS GmbH (im Weiteren: WGS) war zusammen mit ihrem Alleingesellschafter ... Gründungsgesellschafterin der Fondsgesellschaft.

Die auf die Einzelheiten des Fonds eingehende Werbung der Kläger fand unter Verwendung des Fondsprospekts ("Präsentationsmappe") statt. Dieser besteht aus 2 Teilen, nämlich dem P...

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