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OLG Nürnberg Urteil vom 13.05.2015 - 4 U 1839/14

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Leitsatz (amtlich)

Regelmäßige Aufenthalte und Übernachtungen im Haus des Partners einer nichtehelichen Beziehung überwiegend an Wochenenden und Ferientagen, ohne Begründung eines gemeinsamen Hausstandes, rechtfertigen beim Fortbestehen eigener Wohnsitze nicht die Annahme einer häuslichen Gemeinschaft i.S.d. Familienprivilegs. Eine derartige Beziehung stellt jedenfalls dann keine nichteheliche Lebensgemeinschaft dar, wenn es an einer gemeinsamen Mittelaufbringung und Mittelverwendung fehlt.

 

Normenkette

SGB X § 116

 

Verfahrensgang

LG Regensburg (Urteil vom 28.07.2014; Aktenzeichen 4 O 1182/13 (5))

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des LG Regensburg vom 28.7.2014 aufgehoben.

II. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 120.586,89 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit 1.8.2013 zu zahlen.

III. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den ab dem 1.6.2013 entstandenen und zukünftig noch entstehenden Aufwand für Sozialleistungen zu ersetzen, die die Klägerin aufgrund der durch den Unfall vom 18.6.2011 verursachten Verletzungen an ihrer Versicherten E. D., wohnhaft N. Straße,... M., erbringt.

IV. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

VI. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 150.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Klägerin macht als gesetzliche Krankenversicherung der Geschädigten E. D. (im Folgenden: Geschädigte) gegen den Sohn und...

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