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OLG Nürnberg Beschluss vom 05.06.2023 - 8 U 3284/22

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Für eine gerichtliche Überprüfung der Verwendung von Mitteln zur Begrenzung von Prämienerhöhungen (Limitierungsmittel) durch den jeweiligen privaten Krankenversicherer im Rahmen seiner Prämienkalkulation ist nur dann Raum, wenn nicht nur die Fehlerhaftigkeit des Treuhänder-Zustimmungsverfahrens, sondern bereits die zeitlich vorgelagerte unternehmerische Entscheidung hinsichtlich der Limitierungsmittelverwendung und damit die Höhe der Prämie im Ergebnis beanstandet wird (Fortführung von Senat, BeckRS 2023, 3605 = r+s 2023, 320).

2. Die im Einzelfall zunächst zu klärende Frage ist deshalb, ob der klagende Versicherungsnehmer diese materielle Rechtmäßigkeit der Prämienanpassung derart prozessual wirksam angegriffen hat, dass dadurch eine Beweisführungslast des Versicherers ausgelöst und nachfolgend dann eine Beweisaufnahme durch Erhebung des Sachverständigenbeweises veranlasst wird (hier verneint).

 

Normenkette

KVAV § 17; VAG §§ 150, 155; VVG § 203 Abs. 2, 5

 

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 26.10.2022; Aktenzeichen 11 O 3715/22)

 

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.10.2022, Az. 11 O 3715/22, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

 

Tatbestand

Die Parteien str...

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