Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamburg Urteil vom 22.07.2011 - 12 UF 61/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vaterschaftsanfechtung nach ghanaischem Recht

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 16.04.2008; Aktenzeichen 732 F 340/07)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des AG Hamburg-Wandsbek, Familiengericht, vom 16.4.2008 - Geschäftsnummer 732 F 340/07 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte nicht vom Kläger abstammt.

II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

III. Der Streitwert wird auf 2.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Kläger und die Mutter des Beklagten - beide ghanaische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland - heirateten am 11.1.2000 in K./Ghana nach Gewohnheitsrecht.

Im Verlauf der Ehezeit, am 6.2.2002, wurde der Beklagte geboren. Der Kläger, der während der gesetzlichen Empfängniszeit keinen Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Beklagten gehabt hatte und dem gem. wusste, dass er nicht als Vater des Beklagten in Betracht kam, ließ ausweislich des Auszuges aus dem Heiratsregister K. vom 3.6.2002 die Ehe mit der Mutter des Beklagten nach ghanaischem Gewohnheitsrecht am 12.4.2002 scheiden.

In der Geburtsurkunde des Beklagten wurde zunächst Herr D. als Vater des Beklagten eingetragen. Dieser Eintrag wurde auf Antrag der Mutter vom 11.7.2007 berichtigt, nachdem das zuständige Standesamt Hamburg-Wandsbek Kenntnis davon erhalten hatte, dass der Kläger im Zeitpunkt der Geburt des Beklagten mit dessen Mutter verheiratet gewesen war.

Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens begehrt der Kläger die Feststellung, dass er nicht der leibliche Vater des Beklagten sei.

Durch das angefochtene Urteil hat das Familiengericht die Klage wegen Versäumung der Anfechtungsfrist des § 1600b Abs. 1 S. 1 BGB abgewiesen. Auf das Urteil wird wegen der weiteren Einzelheiten des...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 14 Anhang / II. Berechnungsbogen Haushaltsführungsschaden
    1
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / ee) Streitwert
    1
  • Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 81 Verfügungen des Schuldners / 2.2 Rechtsfolgen
    1
  • ZAP 3/2025, Haftung des Rechtsanwalts bei insolvenzrecht ... / 4. Mitverschulden
    1
  • ZErb 04/2020, Der Einstiegstest nach § 13b Abs. 2 S. 2 E ... / I. Einleitung
    1
  • zfs 3/2017, Parallelvollstreckung von Fahrverboten / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Anwaltsvertrag / bb) Scheinsozietät
    0
  • § 1 Messverfahren / 1. Einleitung
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 12 Erbengemeinschaft / ff) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 2. Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach § 139 ZPO
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
  • § 17 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen / 4. Zeitpunkt für die Bewertung der Schenkung; Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB)
    0
  • § 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes / I. Abgrenzung zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf
    0
  • § 19 Volljährigenunterhalt: Unterhalt des gemeinschaftli ... / F. Anteilige Haftung beider Eltern
    0
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / a) Anspruchsberechtigung
    0
  • § 3 Testamentsgestaltung / e) Muster: Pflichtteilsstrafklausel
    0
  • § 31 Kostenrecht / 3. Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung
    0
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


OLG Celle 21 UF 118/18
OLG Celle 21 UF 118/18

  Leitsatz (amtlich) Ist die Frist zur Anfechtung der Vaterschaft nach dem gemäß Art. 20 Satz 1, 19 Abs. 1 EGBGB durch den gewöhnlichen Aufenthalt berufenen deutschen Recht abgelaufen, kann der rechtliche Vater die Vaterschaft alternativ nach seinem ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren