Entscheidungsstichwort (Thema)
Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnungsrechts übertragenes Grundstück
Leitsatz (amtlich)
1. Bei der Bewertung einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnungsrechts ist der Jahresnutzwert des Wohnungsrechts als künftig wiederkehrende Leistung mit dem sich nach § 14 Bewertungsgesetz ergebenden Faktor in der bei Vertragsschluss maßgeblichen Fassung zu kapitalisieren.
2. Wegen des einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnungsrechts innewohnenden Risikos der künftigen Entwicklung bleibt der spätere tatsächliche Verlauf zwischen Vertragsschluss und Erlöschen des Wohnungsrechts aufgrund einer Erkrankung oder des Versterbens des Wohnungsrechtsinhabers unberücksichtigt. Ein angemessener Abschlag von dem sich nach § 14 Bewertungsgesetz ergebenden Kapitalisierungsfaktor ist ausnahmsweise dann vorzunehmen, wenn der Wohnungsrechtsinhaber bereits bei Vertragsschluss schwer erkrankt war, daher mit dem baldigen Erlöschen des Wohnungsrechts gerechnet werden musste, dieser Umstand beiden Vertragsschließenden bekannt war, und das Wohnungsrecht auch tatsächlich kurze Zeit nach Vertragsschluss erloschen ist.
Normenkette
BewG § 14; BGB § 528 Abs. 1 S. 1, § 1093
Verfahrensgang
LG Bückeburg (Urteil vom 30.12.2021; Aktenzeichen 1 O 216/20) |
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Dezember 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.593,60 EUR festgesetzt.
Gründe
A) Der Kläger verlangt als Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Rech...