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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 19.03.2001 - L 12 AL 126/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit der Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Restitutionsklage. Protokollfälschung. Nachweis. strafrechtliche Verurteilung

 

Orientierungssatz

Wird vom Kläger vorgetragen, dass entgegen der Protokollniederschrift von ihm kein Vergleich über die Beendigung des Verfahrens genehmigt worden und der Senat entgegen dem Protokoll lediglich mit 4 Richtern besetzt gewesen sei, so kann das Protokoll über die mündliche Verhandlung zwar als Urkunde iS von § 580 Nr 2 ZPO angesehen werden, die Wiederaufnahmeklage ist jedoch wegen Unzulässigkeit zu verwerfen, wenn nicht durch strafrechtliches Urteil nachgewiesen ist, dass das Protokoll gefälscht worden ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.11.2002; Aktenzeichen B 7 AL 26/02 R)

 

Gründe

In dem Verfahren L 12 AL 40/98 ging es um die Frage, ob die Beklagte eine Umschulung des Klägers zum Steuerfachangestellten zu fördern hatte. Das Sozialgericht Köln hat dies mit Gerichtsbescheid vom 13.02.1998 verneint. Vor dem LSG NRW fand am 10.11.1999 eine mündliche Verhandlung statt. Im Protokoll der mündlichen Verhandlung sind als Anwesende aufgeführt:

"Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Brand

Richter am Landessozialgericht V

Richter am Landessozialgericht G

Ehrenamtlicher Richter C

Ehrenamtlicher Richter B

Ohne Hinzuziehung eines Protokollführers

gemäß § 122 SGG, § 159 I ZPO"

Auf Seite 2 der Niederschrift ist folgendes protokolliert:

"1. Die Beklagte erklärt sich bereit, sofern der Kläger ihr einen konkreten Grund/Lehrgang zum Steuerfachangestellten benennt und belegt, daß der Träger/die Schule ihn bei Förderung durch das Arbeitsamt aufnehmen wird, dem Kläger schnellstmöglichst einen Bescheid zu erteilen, ob dieser Kurs nach den Vorschriften des SGB III gefördert werden kann. Sie wird die Fö...

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  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
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  • § 17 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen / 4. Zeitpunkt für die Bewertung der Schenkung; Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB)
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  • § 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes / I. Abgrenzung zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf
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  • § 19 Volljährigenunterhalt: Unterhalt des gemeinschaftli ... / F. Anteilige Haftung beider Eltern
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  • § 2 Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung / 4. Rechtsnachfolgeklausel, § 727 ZPO
    0
  • § 2 Haftungsgrundlagen / (1) Gefälligkeitsfahrt
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